Bereichsnavigation


Inhalt

Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze

Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze

Die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg bietet zwei verschiedene Programme zur Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze an.

Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche:

In diesem Programm können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe, die einem sogenannten "benachteiligten Jugendlichen" einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen, finanziell gefördert werden. Der Personenkreis der "benachteiligten Jugendlichen" ist in den Förderrichtlinien genau beschrieben, darunter fallen zum Beispiel:

  • Absolventen/Absolventinnen von berufsvorbereitenden Fördermaßnahmen (z. B. Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger/QUAS), sofern sie weniger als den Realschulabschluss erworben haben,
  • Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss,
  • Personen, die den Hauptschulabschluss nachträglich erworben haben,
  • Absolventen/Absolventinnen der Förderschulen
  • Ausbildungsabbrecher/innen, sofern sie ihr vorheriges Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit beendet und weniger als den Realschulabschluss erworben haben,
  • Ausländerinnen, die weniger als den Realschulabschluss erworben haben,
  • Ausländer, die weniger als den Realschulabschluss erworben haben,
  • Ausländerinnen mit höchstens Realschulabschluss nur in bestimmten Berufen (siehe Download „Berufsliste für Ausländerinnen“),
  • unter Jugendbewährungshilfe stehende oder haftentlassene Personen,
  • ehemalige Drogenabhängige, deren Ausbildungsfähigkeit festgestellt wurde,
  • Personen, denen von der zuständigen Kammer "Teilzeitberufsausbildung" genehmigt worden ist.



Für jedes abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnis mit einer Person der beschriebenen Zielgruppe, kann ein Ausbildungsbetrieb bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen mit 150 Euro Zuschuss monatlich gefördert werden.

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 Euro gewährt.

Förderung von Ausbildungsverbünden:

In diesem Programm können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe, die in einem Ausbildungsverbund ausbilden, gefördert werden. Dabei muss durch den Ausbildungsverbund das Ausbildungsverhältnis entweder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden oder der antragstellende Betrieb darf allein nicht ausbildungsberechtigt sein.

Auch in diesem Programm beträgt die finanzielle Förderung 150 Euro monatlich. Sofern mit der Abwicklung einer Verbundausbildung ein Verbundkoordinator eingesetzt wird, kann diesem für jedes zustande gekommene Ausbildungsverhältnis ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 750 Euro gewährt werden.

Hinweis:

Für beide Programme gilt, dass der Auszubildende zu Beginn der Ausbildung mindestens seit einem Jahr in Hamburg wohnen muss. Die Frist gilt nicht bei Minderjährigen, die bei ihren Eltern (oder bei Sorgeberechtigten) wohnen. Anträge auf Förderung müssen in jedem Fall gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer Hamburg eingereicht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Verbünde auch finanziell gefördert! Weitere Informationen dazu finden Sie zentral auf der Plattform www.ausbildung-hh.de, wo Sie auch die entsprechenden Formblätter finden.

Weiterführende Links:

Richtlinien und Antragsformulare auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze


Footer


rechte Spalte

Anzeigen
Flash ist Pflicht!