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Leistungswettbewerb

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks – „Profis leisten was“ (PLW)

Foto: Hilbert

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks - "Profis leisten was" (PLW) ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung.

Er verfolgt das Ziel:

  • die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herauszustellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk zu stärken und für das Handwerk überzeugend zu werben,
  • die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks aufmerksam zu machen,
  • begabte Lehrlinge, die im Praktischen Leistungswettbewerb als Preisträger hervorgehen, in ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern,
  • die Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte und Gesellenprüfungsausschüsse zu intensivieren und eine Hebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus herbeizuführen,
  • Erfahrungsmaterial für die weitere Verbesserung der Ausbildungsvorschriften zu gewinnen,
  • den Ausbildenden in der Ausbildungsarbeit zu unterstützen und zu fördern,
  • Maßnahmen für die Förderung auch der leistungsschwächeren Lehrlinge vorzubereiten.

Durchgeführt wird der Wettbewerb in vier Stufen, auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene. Somit sind auch die Zuständigkeiten entsprechend verteilt. Innungen und Handwerkskammern organisieren die erste und zweite Ebene, Handwerkskammern und eine entsprechende Koordinierungsstelle (Leitstelle) pro Bundesland die Landeswettbewerbe. Die Bundesebene wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Zusammenarbeit mit einer Handwerkskammer, die sich zuvor bereiterklärt hat, zentraler Austragungsort für ein entsprechendes Jahr zu sein, organisiert.

Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt, zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und eine gute Prüfungsleistung erbracht haben. Alle in Frage kommenden Prüflinge werden automatisch von der Handwerkskammer ermittelt.

Die Grundlage der Bewertung besteht in der Regel entweder aus dem Gesellenstück und Arbeitsproben oder aus einer eigens unter Wettbewerbsbedingungen angefertigten Arbeitsprobe. Der Wettbewerb wird auf der Grundlage von bundesweit geltenden Richtlinien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks durchgeführt. Grundsätzlich ist die Kammer zuständig, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist. 

Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auch in das "Weiterbildungsstipendium" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgenommen werden. Aber auch alle qualifizierten Absolventinnen und Absolventen, deren Prüfung mit besser als "gut" bewertet wurde können Förderung erhalten.

Kontakt / Information:

Manuela Batistil
Tel.: 040 35905-323
E-Mail: mbatistil(at)hwk-hamburg.de

Weiterführende Links:

www.zdh.de (Infos zum Leistungswettbewerb)
www.hwk-hamburg.de (Infos zum Weiterbildungsstipendium)


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