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Weiterbildungsstipendium
Weiterbildungsstipendium
1991 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förderprogramm bisher "Weiterbildungsstipendium" gestartet. Das Programm fördert junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte oder besser als „gut“(bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) erreicht haben. Das Förderprogramm sieht außerdem die Möglichkeit der Förderung von Siegerinnen und Siegern beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Landesebene vor. In der Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, wodurch ein Auswahlverfahren erforderlich wird. Alle in Frage kommenden Absolventinnen und Absolventen werden von der Handwerkskammer direkt über das Förderprogramm informiert.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qulifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B: Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung,Konfliktmanagement,
- Berufsbegleitende Studiengänge, der auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Kalenderjahren können – vorausgesetzt das Bildungsministerium stellt Fördermittel in ausreichender Menge zur Verfügung - aktuell bis 5.100 Euro an Zuschüssen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.
Pro Maßnahme trägt die Stipendiatin/der Stipendiat einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Die Förderung kann nur im Rahmen der vom BMBF zugewiesenen Mittel erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ebenfalls nicht.
Wer führt das Förderprogramm durch?
Das Programm wird für Absolventinnen und Absolventen handwerklicher Ausbildungsberufe von der Handwerkskammer durchgeführt. Die Kammer übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten und deren Beratung. Sie entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien des BMBF über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.
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