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Einheitlicher Ansprechpartner

Allgemein

Hamburg - Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Dienstleistungs- richtlinie wurde in Hamburg die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) neu geschaffen.Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg wirkt als Informations- und Verfahrensmittler zwischen Dienstleistungserbringern, -empfängern und den zuständigen Stellen in der Hamburgischen Verwaltung. Er bietet damit den ausländischen wie auch inländischen Antragsstellern eine übergreifende Dienstleistung und einen Service „aus einer Hand“! Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau in Hamburg.

Wenn Sie eine Dienstleistung in Hamburg erbringen wollen oder bereits eine Dienstleistung in Hamburg ausüben, können Sie sich hier über die umfangreichen Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg sowie über die in Hamburg für die Genehmigung zuständigen Stellen in den Bezirken und Kammern informieren. Sie erhalten zusätzlich Informationen über die für einzelne Anliegen relevanten Verfahren und Formalitäten sowie über die konkreten Unterlagen die sie für eine Genehmigung vorzulegen haben.

Träger des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg ist eine Kammergemeinschaft (Mitglieder neben unserer Handwerkskammer Hamburg: Handelskammer Hamburg, Hamburgische Architektenkammer, Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Steuerberaterkammer Hamburg). Eine zweite Geschäftsstelle ist in der Handelskammer Hamburg angesiedelt.

Hier finden Sie den Einheitlichen Ansprechpartner in Hamburg.

 



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