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Servicecenter/Handwerksrolle

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Eintragung in die Handwerksrolle

Diese Formblätter dienen zur Eintragung in die Handwerksrolle.

Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen

Nach der Dienstleistungsfreiheit dürfen Handwerksbetriebe, die in einem EU-Nachbarstaat niedergelsassen sind, auch in Deutschland vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen. Die Voraussetzungen für die Anzeige von grenzüberschreitenden Dienstleistungen regeln die §§ 7-9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt die Handwerkskammer die ordnungsgemäße Anzeige der Dienstleistungen.

Gewerbeanzeigen

Mit den folgenden Formblättern werden An-, Um- und Abmeldungen von Betrieben gegenüber dem zuständigen Bezirksamt angezeigt. Diese Anzeige können Sie auch über die Handwerkskammer Hamburg vornehmen.

Gewerbeanmeldung (737.5 KB)
Gewerbeummeldung (449.6 KB)
Gewerbeabmeldung (540.4 KB)

Gesetze und Verordnungen

Hier finden Sie zugrundeliegende Gesetze und Verordnungen.


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