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Azubi Existenzgründung

Inkassodienst

Checkliste: Schutz vor Forderungsausfällen


Vor Beginn der Arbeit:
  • Wer ist mein Vertragspartner?
    Bei natürlichen Personen:
    Herr Meier, Frau Meier oder beide?
    Kenne ich die Vornamen?
    Bei Minderjährigen benötige ich Zustimmung und die Daten der Eltern!
  • Bei Firmen:
    Einzelkaufmann oder juristische Person (GmbH, OHG, KG, AG)?
    Habe ich überhaupt mit einem kompetenten Gesprächspartner verhandelt?
  • Bei juristischen Personen:
    Genaue Firmierung. Wer ist der gesetzliche Vertreter?
  • Hausverwalter oder Architekten treten üblicherweise nicht im eigenen Namen auf:
    Wen vertreten sie?
  • Habe ich im Schriftwechsel (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) den Auftraggeber immer richtig und einheitlich bezeichnet?
  • Liegt mir der Auftrag schriftlich vor?
    Habe ich ihn schriftlich bestätigt?
    Sind über alle Verhandlungen und Telefongespräche schriftliche Vermerke gefertigt worden?
  • Halten sich meine Mitarbeiter an diese Checkliste?
  • Im Streitfall kann ich selbst nicht Zeuge sein: Habe ich bei den entscheidenden Gesprächen einen Mitarbeiter beteiligt?
  • Kann ich Erkundigungen über die Zahlungsfähigkeit meines Vertragspartners einziehen?
    Habe ich Voraus- und Abschlagszahlungen vereinbart?
    Sind Zahlungsfristen bestimmt?
  • Wenn ich die VOB vereinbare:
    Habe ich dem Vertragspartner die Übersendung angeboten?
  • Wenn ich Geschäftsbedingungen benutze:
    Sind sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden?

Während der Arbeit:
  • Sind Stundenzettel gefertigt worden?
    Habe ich alle Leistungen schriftlich nachgewiesen, um Abschlagszahlungen anfordern zu können?
  • Habe ich immer pünktlich und mangelfrei gearbeitet?
    Wenn ich auf Weisung des Kunden eine Leistung nicht fachgerecht erbracht habe:
    Habe ich ihn vorher auf Bedenken hingewiesen?
    Selbst wenn ich nie etwas schriftlich mache:
    Dafür muss es eine schriftliche Bestätigung geben!

Bei Nachtragsangeboten:
  • Ist mein Gesprächspartner zur Auftragserteilung befugt (was bei Architekten nicht ohne weiteres gilt!)? Habe ich die Nachtragsvereinbarung schriftlich bestätigt?
  • H 2. abe ich dem Auftraggeber den voraussichtlichen Umfang und den Stundenverrechnungssatz mitgeteilt? Liegt mir eine schriftliche Bestätigung vor, bevor ich mit Lohnstunden arbeiten beginne?

Nach Abschluss der Arbeiten:
  • Habe ich auf Abnahme meiner Leistungen bestanden? Ist die Abnahme schriftlich bestätigt oder waren wenigstens Zeugen (meine Mitarbeiter) daran beteiligt?
  • Ist die Schlussrechnung geschrieben? Habe ich die erbrachten Leistungen genau beschrieben? Sind Stundenzettel und Aufmaße beigefügt? Habe ich die Schlussrechnung sorgfältig auf Vollständigkeit geprüft? Ist sie mit einer Zahlungsfrist versehen?
  • Kann ich im Streitfall den Zugang der Schlussrechnung beweisen?
  • Muss ich eine Gewährleistungsbürgschaft überreichen?

Nach Absendung der Schlussrechnung:
  • Wird der Zahlungseingang überwacht?
  • Habe ich fällige Zahlungen konsequent und zügig angemahnt? Ist auch persönlich oder telefonisch (möglichst durch Zeugen) gemahnt worden? Habe ich ab Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen geltend gemacht?
  • Ist gewährleistet, dass Sicherheitseinbehalte bei Fälligkeit angefordert oder Gewährleistungsbürgschaften zurückgefordert werden?
  • Bei Zahlungsverzug schalte ich unverzüglich die Inkassostelle der Handwerkskammer Hamburg und bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt ein!




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