Bereichsnavigation
Inhalt
Inkassodienst
Wir treiben Ihre Forderungen ein
Foto: Hilbert
Die Inkassostelle stellt ein Serviceangebot der Handwerkskammer für ihre Mitglieder dar. Sie ermöglicht es Ihnen, ohne übermäßig großes Kostenrisiko gegen säumige Kunden vorzugehen.
Die Inkassostelle richtet nach Erhalt Ihres Auftrages ein Mahnschreiben an Ihren Kunden. Wenn dies ohne Erfolg bleibt, werden unsere Vertragsrechtsanwälte eingeschaltet. Diese erwirken einen gerichtlichen Mahn- und anschließenden Vollstreckungsbescheid und ergreifen bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, Antrag auf Offenbarungsversicherung, Kontopfändung).
Alle entstehenden Kosten, einschließlich der vollen gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte, müssen natürlich die Schuldner erstatten, wobei deren Zahlungen zunächst auf diese Kosten verrechnet werden. Im Falle der erfolglosen Zwangsvollstreckung sind für Sie die genannten Maßnahmen durch die Inkassogebühr abgedeckt.
Daneben sind allerdings die Barauslagen extra zu tragen, wie z.B. die Kosten des Gerichts oder der Gerichtsvollzieher.
Wenn nach der Einschaltung der Vertragsanwälte das Inkasso aufgrund Ihrer Entscheidung abgebrochen wird (z. B. weil Sie sich mit dem Kunden geeinigt haben), oder wenn Ihre Ansprüche in einem streitigen Prozess geklärt werden müssen, dann müssen Ihnen die Vertragsanwälte jedoch stets die vollen gesetzlichen Gebühren berechnen.
Dieses günstige Angebot der Kammer erfordert die Einhaltung einiger Spielregeln:
- Bitte senden Sie Ihre Aufträge nur an die Inkassostelle, nicht direkt an unsere Vertragsanwälte. Senden Sie uns Kopien des Auftrages, der Rechnung, der Mahnung und möglicher Korrespondenz mit Ihrem Kunden. Jedenfalls benötigen wir neben dessen Nachnamen auch den Vornamen bzw. die genaue Firmenbezeichnung, sowie natürlich die aktuelle Anschrift.
- Reichen Sie bitte die beiden Vollmachten für Inkassostelle und Anwälte möglichst umgehend an die Inkassostelle zurück.
- Antworten Sie bitte unverzüglich auf eventuelle Rückfragen. Eine zügige Bearbeitung liegt in Ihrem eigenen Interesse!
- Zahlungseingänge der Kunden teilen Sie bitte möglichst am selben Tage mit genauem Betrag und Datum der Gutschrift entweder uns oder (nach Beantragung des Mahnbescheides) unseren Rechtsanwälten mit.
Wir und die Rechtsanwälte bearbeiten Ihre Aufträge zügig, auf das Arbeitstempo der Gerichte und Gerichtsvollzieher haben wir aber keinen Einfluss. Sie erhalten Informationen über die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen. Bitte erwarten Sie aber keine regelmäßigen Zwischennachrichten - dies kann im Rahmen unseres günstigen Angebotes nicht gewährleistet werden.
In seltenen Ausnahmefällen übrigens können die Rechtsanwälte nicht zu diesen Bedingungen tätig werden, wenn sie nämlich Forderungen gegen (ehemalige) Mitarbeiter von Ihnen geltend machen sollen, oder überhaupt nicht, wenn sie gegen eigene Mandanten vorgehen müssten, z. B. auch Handwerker, die selbst die Dienste der Inkassostelle in Anspruch nehmen!
Footer
rechte Spalte

















