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Inkassodienst

Verzugszinsen

Neuer Verzugszins seit 1. Januar 2012

Der Basiszinssatz ist zum 1. Januar 2012 auf 0,12 Prozent gesenkt worden. Wenn Ihr Vertragspartner ein Verbraucher ist, beträgt der Verzugszins nun 5,12 Prozent. Wenn das Geschäft aber der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit Ihres Kunden zuzurechnen ist, gelten 8,12 Prozent.

Diese Verzugszinsberechnung wird auch bei Verträgen auf Basis der VOB/B angewandt.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank im Internet.

Weiterführende Links:

www.bundesbank.de


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