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Betriebsberatung

Verpflichtende Präqualifizierung

Die Hochbaudienststellen der Bundesbauverwaltungen, die in Hamburg beispielsweise Arbeits- und Zollämter, Anlagen des Zivilschutzes (Bunker) verwalten, fordern ab 1.10.2008 bei Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und bei freihändigen Vergabe nur noch Unternehmen zur Angebotserstellung auf, die sich präqualifiziert haben.

Durch die vergaberechtlichen Neuerungen im Zuge des Konjunkturprogramms werden Bauaufträge aller Behörden und Bezirksämter bis zu einem Wert von 1 Mio Euro nur noch Beschränkt ausgeschrieben (zunächst befristet bis Ende 2012). Mit anderen Worten: In der Zeitung oder im Internet werden diese für das Handwerk relevanten Aufträge nicht findbar sein. Vielmehr werden die Vergabebeamten 3-8 Firmen bitten, Angebote abzugeben. Bislang gab es dafür eine behördeninterne Liste (die sogenannte ABH-Liste, benannt nach dem Amt für Bauordnung und Hochbau, das diese Liste führt).

Am 30.6.2009 hat Hamburg die verpflichtende Präqualifikation eingeführt. Die Beamten wählen die 3-8 Betriebe dann aus einer Internet-Datenbank, die bundesweit zur Verfügung steht. 5 sog. Präqualifizierungsstellen treten in Konkurrenz zueinander an, um gegen Kostenersatz (ca. 400-450 Euro) Bieterdaten einzupflegen. All diese Infos stehen ausführlicher im Info-Blatt, eine Preisübersicht zeigt die 5 Präqualifizerungsstellen im Vergleich (beide Papiere können per Download abgerufen werden).

Angela Neumeister
Tel.: 040 35905-376
E-Mail: aneumeister(at)hwk-hamburg.de

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