Bereichsnavigation
Inhalt
Servicecenter/Handwerksrolle
Rentversicherungspflicht für Handwerker
Versicherungspflichtiger Handwerker ist, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist und in diesem Beruf eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Alle Handwerker werden von ihrer Deutschen Rentenversicherung betreut.
Wie teuer wird das?
Unabhängig von Ihrem Einkommen zahlen Sie als selbstständiger Handwerker einen Regelbeitrag. Ausnahmen davon gibt es nach oben und nach unten.
Wenn Sie Beiträge zahlen möchten, die Ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechen, müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. Schicken Sie einfach Ihren Einkommenssteuerbescheid an die Rentenversicherung. In Ausnahmefällen reicht auch eine Bescheinigung des Steuerberaters.
WichtigWenn Sie nicht den Regelbeitrag zahlen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen! Ohne Antrag wird Ihnen automatisch der Regelbeitrag abgezogen.
Richtig und pünktlich
Damit die Beiträge pünktlich und in der richtigen Höhe überwiesen werden, empfehlen wir Ihnen, der Deutschen Rentenversicherung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dann brauchen Sie sich auch um eventuelle Säumniszuschläge keine Gedanken zu machen.
Übrigens:
Vorteil für Jungunternehmer, die gerade in die Selbstständigkeit einsteigen: Bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren können sie den halben Regelbeitrag zahlen.
Versicherungspflicht - nicht für immer
Als Handwerker bleiben Sie nicht automatisch Ihr Leben lang pflichtversichert.
Wenn Sie für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können Sie aus der Rentenversicherung austreten. Befreiung von der Versicherungspflicht heißt aber: Sie verlieren Ihren Schutz bei eventueller Erwerbsminderung. Diesen Schutz können Sie durch freiwillige Beiträge aufrechterhalten. Dies gilt aber nur für Versicherte, die bereits vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt hatten und danach jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt haben.
Bevor es soweit ist, fragt Sie Ihre Deutsche Rentenversicherung, wie Sie sich entscheiden wollen. Wir lassen Sie mit dieser Überlegung nicht allein. Holen Sie sich auf jeden Fall vorher Rat von unseren Experten! Sie haben für Ihre Entscheidung 3 Monate Zeit.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Footer
rechte Spalte

















