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Vollversammlung

Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg

Parlament des Hamburger Handwerks ist die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das Parlament des selbstverwalteten Hamburger Handwerks. Die 33 Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Zwei Drittel von ihnen sind Inhaber eines kammerzugehörigen Betriebes (Arbeitgebervertreter) und ein Drittel von ihnen sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in einem Handwerksbetrieb arbeiten (Arbeitnehmervertreter). Die verschiedenen Gewerbegruppen sind nach einem in der Satzung der Handwerkskammer Hamburg bestimmten Schlüssel vertreten.

Die Vollversammlung beschließt einerseits über alle wichtigen Angelegenheiten der Handwerkskammer Hamburg. Darüber hinaus erlässt sie Vorschriften über die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung sowie die Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen. Weitere Aufgabe ist der Erlass von Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Handwerkskammer hält in der Regel vierteljährlich eine ordentliche Vollversammlung ab. Die Sitzungen sind öffentlich.

Vertreter der selbständigen Gewerbetreibenden

Vertreter der Arbeitnehmer

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