Aufstiegsfortbildungen mit Unterstützung der Meisterprämie für Handwerker*innen
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Förderung beruflicher WeiterbildungMeisterprämie Hamburg

Erfolgreiche berufliche Weiterbildung wird in Hamburg attraktiv.

Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen erhalten als zusätzlichen Anreiz eine Prämie von 1.000 Euro.

Die Prämie erhalten alle Hamburger/innen, die ihre Weiterbildung erfolgreich abschließen. Neben der Meisterprüfung gilt die Prämie u.a. auch für Qualifikationen wie die verschiedenen Fachwirte oder etwa technische Betriebswirte.



Wer wird gefördert?

Gefördert werden die Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss der DQR-Niveaus 6 und 7 nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), deren Hauptwohnsitz oder deren Ort ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.



Was wird gefördert?

Gefördert werden erfolgreiche Abschlussprüfungen, die ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen worden sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.



Die Förderbedingungen

Die Meisterprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet. Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.

Die Meisterprämie wird je bestandener Abschlussprüfung einmalig in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Sie beträgt 1.000 Euro.

Die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Meisterprämie für Hamburg erfolgt über die Geschäftsstelle Meisterprämie bei der Handwerkskammer Hamburg.



Wie kann ich die Meisterprämie beantragen?

  • Sie können den Antrag online stellen, indem Sie unser Online-Formular nutzen. Es ist ebenfalls möglich, den Antrag auf klassischem Weg bei uns einzureichen.
    Nutzen Sie dazu die Downloads im PDF-Format.
  • Fügen Sie dem Antrag eine Meldebestätigung oder eine Kopie des Personalausweises bei, aus der hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg hatten oder sofern dies nicht der Fall war, die Arbeitgeberbescheinigung im Original, die bescheinigt, dass der Ort Ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag und eine Kopie des Personalausweises.
  • Fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses bei (für die Prüfung, für die Sie die Meisterprämie beantragen).
  • Reichen Sie die Unterlagen gesammelt in unserer Geschäftsstelle Meisterprämie ein – bitte beachten Sie, dass wir den Antrag und die Arbeitgeberbescheinigung (sofern notwendig) im Original benötigen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa vier bis sechs Wochen.
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zusage von der Handwerkskammer Hamburg und kurz darauf erfolgt die Auszahlung der Meisterprämie an Sie.




Wichtige Hinweise

Fristen: Es besteht eine Ausschlussfrist. Demnach muss ein Antrag spätestens 3 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Prüfungszeugnisses) gestellt werden. Danach verfällt der Anspruch auf die Prämie ohne Ausnahme! Achten Sie also darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Fortbildungsabschluss Niveau 6-7





 

Statistik zur Meisterprämie

QuartalBewilligte Anträge gesamtdavon männlichdavon weiblich
1.202220013169
2.202218012060
3.202217210765
4.202216210953