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Zulassungspflichtiges Handwerk
Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind, je nach vorhandenen Voraussetzungen für die Zulassung, mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
- Nachweise über die Gesellenzeit/Berufstätigkeit (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit)
- ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in der Bundeswehr (ATN-Nummer)
- Bescheinigungen bzw. Abschlusszeugnisse von Fachschul- und Fortbildungsprüfungen
- Handwerkskarte (nur bei selbstständigen Handwerkern)
Zulassungsfreies Handwerk
Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind mit folgenden Unterlagen als Fotokopie einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
Anmeldungen zur Meisterprüfung richten Sie bitte schriftlich an die folgende Adresse:
Das Anmeldeformular können Sie unter Tel.: 040 35905-717 anfordern.
Anmeldungen zur Meisterprüfung:
| Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse/Fortbildungsprüfungswesen Zum Handwerkszentrum 1 21079 HamburgTel.: 040 35905-717 Fax: 040 35905-386 Internet: www.hwk-hamburg.de |
| Gabriele Cruz Hernández E-Mail: gcruz(at)hwk-hamburg.de |
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