Registrierung von Handwerksbetrieben in der Handwerksrolle
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DownloadsFormulare der Handwerksrolle

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Ihr Anliegen wird aufgrund des erhöhten Aufkommens an Mail- und Posteingängen sowie derzeit begrenzten Mitarbeiterressourcen bis zu acht Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Vorübergehende Dienstleistungen

Nach der Dienstleistungsfreiheit dürfen Handwerksbetriebe, die in einem EU-Nachbarstaat niedergelassen sind, auch in Deutschland vorübergehend Dienstleistungen erbringen.

Die Voraussetzungen für die Anzeige von grenzüberschreitenden Dienstleistungen regeln die §§ 7-9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt die Handwerkskammer die ordnungsgemäße Anzeige der Dienstleistungen.

Meldung vorübergehender Dienstleistungen

 

Wichtiger Hinweis

Die Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Zur Gebührenordnung