Fortbildung im Bereich des HandwerksRegelungen zur Fortbildung
In der Ausbildung erworbene Fähigkeiten sollen im Laufe des Lebens erhalten, erweitert oder technischen Entwicklungen angepasst werden.
Dazu dient Fortbildung, wobei die Aneignung von Kenntnissen auch durch Prüfungen nachgewiesen werden kann. Zuständig für die Durchführung sind u.a. die Handwerkskammern. Folgend haben wir Prüfungsordnungen und besondere Rechtsvorschriften aus dem Bereich der Handwerkskammer Hamburg zusammengestellt.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Fortbildung im Bereich des Handwerks Fragen haben, stellen Sie diese gern an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse/Fortbildungsprüfungswesen.
Kontakt
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse / Fortbildungsprüfungswesen
pruefungswesen--at--hwk-hamburg.de
Rechtsvorschriften und Prüfungsordnungen
Weitere Abschlüsse
Folgend finden Sie eine Liste von Abschlüssen, die in bundesweit geltenden Verordnungen geregelt sind:
Ausbilder-Eignungsverordnung
Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksverordnung
Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt/Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung
Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk/Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk