AusbildungMindestvergütung steigt auf 764 Euro im ersten Lehrjahr
Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro im ersten Lehrjahr. Das ist ein Plus von 5,6 Prozent. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es Aufschläge.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz für das Jahr 2027 berechnet, das Bundesbildungsministerium hat sie im Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2027 beginnen. Parallel wurden auch die Sätze für die weiteren Ausbildungsjahre angehoben.
Die monatlichen Mindestbeträge liegen 2027 bei:
- 1. Ausbildungsjahr: 764 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 902 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.031 Euro
- 4. Ausbildungsjahr: 1.070 Euro
Die Mindestausbildungsvergütung ist seit 2020 die gesetzliche Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Ausnahme: Für tarifgebundene Betriebe gilt eine tarifvertraglich vereinbarte Vergütung auch dann, wenn sie unterhalb der Mindestausbildungsvergütung liegt. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die für Branche und Region geltenden tariflichen Sätze höchstens um 20 Prozent unterschreiten; zugleich ist die Mindestausbildungsvergütung zu beachten.
Der Mindestbetrag für das erste Ausbildungsjahr wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der beiden Vorjahre. Für die weiteren Ausbildungsjahre sieht das Gesetz Aufschläge von 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr vor.
Nach der jüngsten verfügbaren Auswertung des BIBB wurde 2024 bei sieben Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Handwerk im ersten Ausbildungsjahr genau die Mindestvergütung vereinbart. Die meisten Auszubildenden erhalten eine höhere Vergütung. In tarifgebundenen Handwerksbetrieben lag diese 2025 über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt bei 1.093 Euro brutto im Monat.
Bei Fragen zur Ausbildungsvergütung und zu den geltenden Regelungen unterstützt die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Hamburg (Kontakt: siehe Kasten).