Selbstständig im Hamburger HandwerkDie Handwerksrolle
Sie möchten sich im Hamburger Handwerk selbstständig machen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Handwerksrolle, zur Registrierung Ihres Betriebes und den notwendigen Formularen und Schritten.
Was ist die Handwerksrolle und muss ich mich eintragen lassen?
- Die Handwerksrolle ist das amtliche Register der Handwerkskammern für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung).
- Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk in Hamburg selbstständig ausüben wollen, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle.
- Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe erfolgt eine Registrierung im entsprechenden Verzeichnis.
- Mit der Eintragung werden Sie automatisch Mitglied der Handwerkskammer Hamburg, erhalten eine Handwerkskarte und können die Beratungs- und Serviceangebote nutzen.
- Die Eintragung ist gebührenpflichtig; die Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Ob Sie die Handwerksrolle oder das Verzeichnis zulassungsfreier oder handwerksähnlicher Gewerbe benötigen, hängt davon ab, in welchem Gewerk Sie tätig werden. Wenn Sie unsicher sind, hilft die Handwerksrolle bei der Zuordnung Ihres Betriebs.
Die Handwerksordnung unterscheidet drei Gruppen von Gewerken:
- Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke (Meisterpflicht oder gleichwertige Qualifikation).
- Anlage B1: zulassungsfreie Handwerke (ohne Meisterpflicht).
- Anlage B2: handwerksähnliche Gewerbe.
Voraussetzung
- Sie üben ein zulassungspflichtiges Handwerk aus (Anlage A) und verfügen selbst über die erforderliche Qualifikation (z. B. Meisterbrief, gleichwertiger Abschluss).
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle.
- Qualifikationsnachweis im Original (z. B. Meisterbrief, Prüfungszeugnis).
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Bei eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug.
Ablauf
- Gewerk prüfen (Anlage A/B1/B2).
- Antrag ausfüllen und Unterlagen zusammenstellen.
- Einreichen bei der Handwerksrolle (persönlich, per Post oder – soweit möglich – über das Kundenportal).
- Nach Prüfung erhalten Sie die Eintragungsbestätigung und Ihre Handwerkskarte.
Wie kann ich einen Handwerksbetrieb gründen, wenn ich selbst keinen Meisterbrief habe?
Voraussetzung
- Sie wollen ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, haben selbst keinen Meisterbrief, stellen aber eine*n Betriebsleiter*in mit Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung ein.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle.
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betriebsleitererklärung.
- Kopie von Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Inhaberperson.
- Kopie von Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Betriebsleiterperson.
- Qualifikationsnachweis Betriebsleiter/in (z. B. Meisterbrief).
- Kopie des Arbeitsvertrags mit der Betriebsleiterperson.
- Bei eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug.
Hinweis
- Die/der Betriebsleiter*in muss in angemessenem Umfang im Betrieb tätig sein.
- „Alibi-Meister“ ohne tatsächliche Beteiligung entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- Im Internet werden immer wieder gefälschte Meisterbriefe gegen hohe Summen angeboten. Das ist strafbar und kann als Urkundenfälschung verfolgt werden.
- Meisterbriefe im Handwerk dürfen ausschließlich von Handwerkskammern nach bestandener Prüfung ausgestellt werden. Im Rahmen der Eintragung in die Handwerksrolle prüfen die Kammern die Echtheit der vorgelegten Meisterbriefe. Wer versucht, sich mit einem gefälschten Meisterbrief eintragen zu lassen, macht sich ebenfalls strafbar.
Voraussetzung
- Ihr Gewerk ist in Anlage B1 (zulassungsfreies Handwerk) oder Anlage B2 (handwerksähnliches Gewerbe) aufgeführt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke / handwerksähnlicher Gewerbe.
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Bei eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug.
Ablauf
- Antrag ausfüllen, Unterlagen beifügen, bei der Handwerksrolle einreichen.
- Sie werden im entsprechenden Verzeichnis registriert und erhalten die Bestätigung.
Wann ist eine Löschung nötig?
- Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk.
- Betriebsaufgabe, -verkauf oder -stilllegung.
Unterlagen
- Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle bzw. aus dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Kopie der Gewerbeabmeldung.
Service der Handwerkskammer
- Auf Wunsch übernimmt die Handwerksrolle auch die Gewerbeabmeldung für Sie.
- Senden Sie uns dazu das Gewerbeabmeldungsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.
- Wenn sich Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geändert haben, teilen Sie dies der Handwerksrolle mit, damit Ihre Daten im Register aktuell bleiben.
- Nutzen Sie hierfür das Formular zur Änderung von Adress- und Kommunikationsdaten.
- Senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
Gewerbeummeldung
- Bei Änderungen, die auch das Gewerbe betreffen (z. B. Sitzverlegung), kann eine Gewerbeummeldung erforderlich sein.
- Die Handwerkskammer kann die Gewerbeummeldung für Sie übernehmen.
- Die Gewerbeummeldung ist mit einer Gebühr verbunden (derzeit 20 EUR).
- Nein, wenn Sie Ihren Betrieb in der Handwerksrolle eintragen lassen, übernimmt die Handwerkskammer Hamburg auf Wunsch die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Bezirksamt für Sie.
- Sie müssen nicht separat zum Bezirksgewerbeamt gehen.
- So sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Handwerk konzentrieren.
Kostenlose Leistungen
- Individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche und technische Beratung (bis zu mehreren Tagen).
- Kostenlose Beratung zu Ausbildungsfragen und Unterstützung bei der Besetzung von Lehrstellen.
- Aufnahme Ihrer gemeldeten freien Lehrstellen in die Lehrstellenbörse.
- Unterstützung bei der Vermittlung von Gewerberäumen, Flächen und bei der Betriebsnachfolge.
Ermäßigte Leistungen
- Rabatte auf Qualifizierungsangebote am Weiterbildungszentrum ELBCAMPUS.
- Vergünstigungen bei Beratungs- und Serviceleistungen des Zentrums für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU).
- Preisvorteile z. B. bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen oder bei Raumvermietung für Informationsveranstaltungen.
Digitale Services
- Viele Leistungen der Handwerksrolle und der Kammer können Sie bequem über das Kundenportal nutzen.
- Für die Nutzung ist nur eine einmalige Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich.
Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen
- Müssen mindestens Vorname und Familienname der Inhaberperson enthalten.
- Zusätze wie Meistertitel oder Gewerk-Bezeichnung sind sinnvoll (z. B. „Hans Müller, Tischlermeister“).
- Fantasienamen sind ohne Handelsregistereintrag nicht zulässig.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Es müssen Vor- und Familiennamen aller Gesellschafter genannt sein.
- Zusatz „GbR“ ist erforderlich (z. B. „Hans Müller & Martina Schulz GbR“).
Handelsregisterpflichtige Unternehmen (z. B. GmbH, UG, OHG, KG, e.K.)
- Frei wählbarer Firmenname möglich, aber mit erkennbarem Rechtsformzusatz (z. B. „Bau-Profi GmbH“, „HansaBau e.K.“).
- Der Name darf nicht irreführend sein und keine geschützten Begriffe verwenden.
Betriebliche Absicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung (Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter).
- Geschäftsinhalteversicherung (Schutz für Inventar gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm etc.).
- Optional: Betriebsunterbrechungsversicherung.
Private Vorsorge
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, inklusive Krankentagegeld).
- Unfallversicherung (freiwillig über Berufsgenossenschaft oder private Unfallversicherung).
- Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Einkommens.
- Altersvorsorge: gesetzliche Rentenversicherungspflicht für viele selbstständige Handwerker sowie zusätzliche private Altersvorsorge.
- Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit.
Links:
Broschüre: Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker
Beratungsangebot: Versorgungswerk des Handwerks
Beratungsangebot: Versorgungswerk des Handwerks
Handelsregister:
- Pflicht bei GmbH, UG, KG, OHG und bei größeren kaufmännischen Betrieben.
- Eintragung erfolgt über ein Notariat.
Finanzamt:
- Zuständig für Steuern; nach Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Berufsgenossenschaft:
- Zuständig für gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldungspflicht für Unternehmen.
Weitere Stellen:
- je nach Gewerk (z. B. Innungen, Bauämter) – hier unterstützt die HWK gerne beratend.
- Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Service der Stadt Hamburg, der Ihnen viele Verwaltungsverfahren rund um die Unternehmensgründung abnimmt.
- Über den EA können Sie verschiedene Anträge zentral einreichen, ohne jede Behörde einzeln aufsuchen zu müssen.
- Dies entlastet besonders Gründerinnen und Gründer mit vielen notwendigen Anmeldungen.
Links:
- Die ordnungsgemäße Eintragung schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern.
- Sie grenzt Ihr Unternehmen klar von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft ab.
- Nur korrekt registrierte Betriebe können bestimmte Förderungen, öffentliche Aufträge und Kammerleistungen nutzen.
Meldung von Schwarzarbeit