Sichtbar | Vernetzt | UnverzichtbarHandwerkerinnen für Hamburg
Sie gestalten, bauen, reparieren, modernisieren und tragen dazu bei, dass unsere Stadt schöner, sicherer, nachhaltiger und moderner wird. Unsere Hamburger Handwerkerinnen!
Zusammen mit ihren männlichen Kollegen sind sie der Herzschlag des Hamburger Handwerks. Und doch: In vielen Gewerken sind Handwerkerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Indem wir vernetzen, begleiten, begeistern, sensibilisieren, Rollenklischees aufbrechen und Vorbilder stärken. Denn klar ist: Hamburg braucht Handwerkerinnen! Mehr denn je. Wir begleiten Sie auf ihrem Weg im Handwerk - von der Ausbildung bis zur Gründung.
Unsere Angebote
Hamburgs Handwerkerinnen 2024: Sichtbar wichtig
Veranstaltungen und Workshops für Handwerkerinnen
20.11.2025Stimmtraining: Selbstbewusst auftreten, stark kommunizieren
Ob auf der Baustelle, im Salon, beim Kundengespräch oder in der Werkstatt: Wer gehört werden will, muss sich Gehör verschaffen – mit Stimme, Präsenz und klarer Kommunikation.
27.11.2025Dein Traumjob im Handwerk: Neustart im Handwerk für Frauen
In der Infoveranstaltung Neustart im Handwerk für Frauen erhalten Sie einen Überblick über Berufe und Perspektiven im Handwerk.
Wir sind die Ansprechpartnerinnen
Informationen und externe Anlaufstellen zu speziellen Themen
Für schwangere Azubis gelten alle gesetzlichen Bestimmungen genauso wie für andere beschäftigte schwangere Frauen.
Was müssen Sie tun?
Geben Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb die Schwangerschaft frühzeitig bekannt, damit dieser alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Ihr Betrieb ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was muss der Ausbildungsbetrieb tun?
Er muss eine Schwangerschaft dem Amt für Arbeitsschutz mitteilen.
Gleichzeitig muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden und soweit eine Gefährdung für die Gesundheit von Mutter oder Kind besteht, müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Diese können sein – Änderung der Arbeitsbedingungen – Arbeitsplatzwechsel oder – betriebliches Beschäftigungsverbot. Das Amt für Arbeitsschutz berät bei Bedarf.
Welche Regelungen gelten für Sie?
Für Arzttermine im Zusammenhang mit der Schwangerschaft muss der Betrieb Sie von der Ausbildung freistellen, wenn diese Termine nicht nach der Ausbildungszeit wahrgenommen werden können.
Eine Sitz- oder Liegemöglichkeit muss für Sie am Ausbildungsplatz vorhanden sein.
Schutzfristen
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Sie nicht mehr beschäftigt werden. Auf die Schutzfrist vor der Entbindung können Sie durch eine Erklärung verzichten, die Sie jederzeit zurücknehmen können.
Nach der Geburt dürfen Sie 8 Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen.
Bei Früh- oder sonstigen vorzeitigen Geburten verlängert sich die Schutzfrist um die Anzahl von Tagen, die vor der Geburt nicht mehr genommen werden konnten.
Ausbildungszeitregelungen
- Keine Nachtarbeit, Beschäftigung nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Ausnahmen nur mit Genehmigung des Amtes für Arbeitsschutz.
- Eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Ende der täglichen Ausbildungszeit.
- Volljährige Schwangere dürfen maximal 8,5 Stunden am Tag und nicht mehr als 90 Stunden in 14 Tagen beschäftigt werden.
- Minderjährige Schwangere maximal 8 Stunden am Tag und höchstens 80 Stunden in 14 Tagen.
- Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen nur in Tätigkeitsbereichen, in denen nach § 10 Arbeitszeitgesetz sonn- und feiertags beschäftigt werden darf und nur mit Ihrer Zustimmung. Das Amt für Arbeitsschutz ist dann zu informieren.
Kündigungsschutz
Ihnen darf während der Schwangerschaft und in der Schutzfrist nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Das gilt auch während einer Elternzeit.
Verlängerung der Ausbildung
Wenn Sie nach dem Mutterschutz Ihre Ausbildung fortsetzen, wird die Ausbildungsdauer nicht automatisch verlängert. Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Sie zum Beispiel durch Fehlzeiten das Ausbildungsziel, das Bestehen der Prüfung, voraussichtlich nicht erreichen werden.
Wenn Sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchten, lesen Sie bitte weiter unter Elternzeit.
Bei Fragen zum Thema Schwangerschaft oder dem Wunsch nach individueller Beratung wenden Sie sich gern an die Beratungsstelle von pro familia Hamburg – dort erhalten Sie professionelle und vertrauliche Unterstützung.
Förderung: Das Projekt „Koordinierungsstelle Frauen im Handwerk“ wird von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation finanziert. Laufzeit: Mai 2025 bis Mai 2027