MarketingOnline-Auftritt ohne Barrieren
Kostenfreie Unterstützung erhalten kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, wenn sie ihre Website oder App zum Nutzen der Kundinnen und Kunden barrierefrei gestalten möchten.
Durch die digitale Barrierefreiheit sollen Internet-Angebote, Apps und digitale Dokumente allen Nutzer*innen – beispielsweise auch Menschen mit Sehschwierigkeiten – ohne Einschränkung zur Verfügung stehen. Für größere Betriebe, die online Dienstleistungen wie Webshops oder Terminbuchungen anbieten, schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dies seit Juni 2025 vor (siehe „Links zum Thema").
Kleinstunternehmen* sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Gute Gründe, das zu tun, gibt es gleichwohl: Eine barrierefrei gestaltete Webseite oder App ist für viele Menschen unerlässlich, nützlich ist sie für jede und jeden. Bessere Strukturen geben eine bessere Orientierung, Untertitel braucht man in lauten Umgebungen, ausreichende Kontraste helfen bei Sonnenlicht.
Barrierefreie Webseiten werden zudem von Suchmaschinen besser gefunden. Wenn Angebote barrierefrei gestaltet sind, werden dadurch mehr Nutzergruppen angesprochen, was zu mehr Umsatz führen kann und Unternehmen wettbewerbsfähiger macht.
Die Bundesfachstelle bietet zum einen 15-minütige Online-Seminare an zu Themen wie „Kontraste" und „Tastaturbedienbarkeit". Diese stehen auch als Aufzeichnungen auf der Website zur Verfügung. Zum anderen werden in einer monatlichen offenen Sprechstunde individuelle Fragen rund um die digitale Barrierefreiheit beantwortet. Es ist eine Anmeldung erforderlich (Links: siehe Kasten).
*Kleinstunternehmen sind definiert als Betriebe, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft.