Umschulung im Handwerk
iStockphoto.com | FatCamera

Betriebe und BildungsträgerUmschulung

Eine Umschulung im Handwerk ermöglicht Erwachsenen mit Berufserfahrung oder Erstausbildung den Erwerb eines vollwertigen, anerkannten Gesellen- oder Facharbeiterabschlusses. 



Was ist eine Umschulung im Handwerk?

Eine Umschulung ist eine gesetzlich anerkannte berufliche Nachqualifizierung für Erwachsene. Sie führt zu einem offiziellen Berufsabschluss (Gesellenbrief/Kammerabschluss) in einem anerkannten Handwerksberuf. Gegenüber der regulären dreijährigen dualen Ausbildung ist eine Umschulung in der Regel um ein Drittel auf 24 Monate (Vollzeit) verkürzt, da berufliche Vorbildung und Lebenserfahrung angerechnet werden.



Wer kann eine Umschulung im Hamburger Handwerk machen? 

Eine Umschulung richtet sich an Personen ab 18 Jahren, die:

  • ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (Reha-Umschulung),
  • von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind und neue Arbeitsmarktperspektiven suchen,
  • ohne formalen Berufsabschluss arbeiten und ihren Berufsabschluss nachholen möchten,
  • sich gezielt beruflich neu orientieren und in ein zukunftssicheres Handwerksfeld wechseln wollen.


Welche Umschulungsmodelle gibt es?

Im Hamburger Handwerk existieren drei Durchführungsformen:

ModellLernorte & AblaufZielgruppe / Besonderheit
Betriebliche UmschulungÜberwiegend im Handwerksbetrieb, begleitender Berufsschulunterricht.Hohe Praxisnähe, direkte Einbindung in Betriebsabläufe, monatliche Vergütung durch den Betrieb.
Außerbetriebliche UmschulungBeim zertifizierten Bildungsträger inkl. Fachpraxis in Werkstätten.Geeignet bei erhöhtem Unterstützungsbedarf; fachtheoretische & sozialpädagogische Begleitung.
Kooperative UmschulungBildungsträger organisiert die Theorie, Praktika finden im Kooperationsbetrieb statt.Optimale Verzahnung von theoretischer Vertiefung und betrieblicher Realität.


Wie lange dauert eine Umschulung und wie läuft die Prüfung ab?

Dauer: In Vollzeit regulär 2 Jahre (24 Monate). 

Probezeit: Gesetzlich geregelt auf mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate.

Abschluss: Die Umschulung endet mit der regulären Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Hamburg. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und dem einer klassischen Erstausbildung rechtlich 100 % gleichgestellt.







Wer finanziert die Umschulung im Handwerk? 

Für Umschülerinnen und Umschüler ist die Umschulung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kostenfrei.
Folgende Kostenträger kommen in Frage:

  • Agentur für Arbeit & Jobcenter: Übernahme der Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Weiterbildungsgeld über den Bildungsgutschein (nach SGB III bzw. SGB II).
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) / Berufsgenossenschaften: Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei gesundheitsbedingtem Berufswechsel.
  • Umschulungsbetrieb: Bei rein betrieblicher Umschulung zahlt der Betrieb eine vertraglich vereinbarte Umschulungsvergütung. Der Handwerkbetrieb hat die Möglichkeit der Rückerstattung von Umschulungskosten. Wichtig hierbei ist, dass der Antrag vor Umschulungsbeginn von der Agentur für Arbeit bewilligt ist.
 

Arbeitgeber-Service

Nehmen Sie bitte Kontakt zum Arbeitgeber-Service auf.



Welche Vorteile bietet eine Umschulung für Handwerksbetriebe?

Handwerksbetriebe in Hamburg nutzen Umschulungen als wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel:

  • Reifere Fachkräfte: Umschüler/innen bringen Lebens- und oft fachverwandte Arbeitserfahrung sowie hohe Motivation mit.
  • Kürzere Einarbeitung: Nach 2 Jahren steht dem Betrieb eine voll einsatzfähige Fachkraft zur Verfügung.
  • Geringes finanzielles Risiko: Bei kooperativen/außerbetrieblichen Modellen trägt der Bildungsträger bzw. Kostenträger die Hauptkosten.
 

Muster-Vertrag für eine betriebliche Umschulung

Gern unterstützen wir Sie mit weiteren Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Fördermöglichkeiten einer Umschulung. Außerdem bieten wir Ihnen einen Muster-Umschlungsvertrag an.



Wie meldet ein Bildungsträger oder Betrieb eine Umschulung an? 

  • Beratung: Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Hamburg.
  • Vertrag: Abschluss eines Umschulungsvertrags (Musterumschulungsvertrag der Handwerkskammer Hamburg) zwischen Umschüler/in und Betrieb. Bildungsträger haben in der Regel eigene Vordrucke, die genutzt werden.
  • Eintragung: Einreichung des Umschulungsvertrags zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer Hamburg.
  • Anmeldung für Betriebe: Betriebe nehmen vorher Kontakt zu uns auf. Wir leiten Ihnen gerne einen Vordruck weiter. 
  • Anmeldung für Bildungsträger: Nutzung des Online-Formulars zur Meldung neuer Umschüler/innen. 






 

Anzeige einer beruflichen Umschulung beim Bildungsträger

Bitte füllen Sie das Formular aus, wenn Sie neue Umschüler/innen in Ihrem Bildungsträger anmelden möchten. Handwerksbetriebe nehmen bitte vorher Kontakt zur Ausbildungsberatung auf.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Angaben zum Träger

Angaben zum Ausbilder / zur Ausbilderin

Geschlecht*

Angaben zum Kooperationspartner (Betrieb)

Angaben zum Umschüler / zur Umschülerin

Geschlecht*

Vorbildung

Angaben zur Umschulung

Führung des Ausbildungsnachweises / Berichtshefts*
Öffentliche Förderung des Umschulungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, >50 % der Kosten)*

Hinweis zu Änderungen

Änderungen sind vom Umschulenden unverzüglich bei der Handwerkskammer Hamburg anzuzeigen.
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO), des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten werden
ausschließlich für Zwecke verarbeitet, die sich aus der HwO und dem BBiG ergeben. Eine Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich.