Gesichtserkennung bei Personen, die durch eine Halle gehen.
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BetriebsführungAutomatisch zur neuen Identifikationsnummer

Ob Betriebsinhaber, GmbH oder Kleinunternehmerin, ab November 2024 erhalten „wirtschaftlich Tätige" ohne Antragstellung eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Zuteilung erfolgt stufenweise und kostenfrei durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ziel ist, die Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und Behörden sowie zwischen Behörden untereinander zu vereinfachen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird nach einer Übergangszeit verpflichtend als Identifizierungsmerkmal auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben sein.

Sie ist aus den Buchstaben „DE" und neun Ziffern aufgebaut, identisch zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die W-IdNr. wird um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt, um auch bei mehreren Betrieben oder wirtschaftlichen Tätigkeiten derselben natürlichen oder juristischen Person eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen. Die Nummer gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie bleibt auch bei Adress- oder Namensänderung gleich.  

Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der neuen Nummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Bei all jenen, die keine USt-IdNr. besitzen oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über das Steuerportal Elster; dafür ist ein Elster-Benutzerkonto erforderlich.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Sie dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen – und bietet damit hohes Potenzial zum Bürokratieabbau.

In der Wirtschafts-Identifikationsnummer sind keine persönlichen beziehungsweise betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt. Wenn einem Betrieb bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt worden ist, hat das für diesen keine Nachteile, versichert das Bundeszentralamt auf seiner Website (siehe auch „Links zum Thema"). In einigen speziellen Fällen ist die Vergabe der Nummer erst ab Herbst 2025 geplant.