Junge Frau in Tischlerwerkstatt
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Zahlen | Daten | FaktenBetriebsbestand im Hamburger Handwerk

Ergänzend wird eine Aufschlüsselung nach zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben vorgenommen, wie sie in den Anlagen der Handwerksordnung definiert sind. 

Gewerbetreibende werden erfasst, die nach den Bestimmungen der Handwerksordnung "einfache Tätigkeiten" ausüben. Weiterhin werden die Zahlen nach Gewerbegruppen und Berufen (Gewerken) aufgeschlüsselt.

Mit der Novellierung der Handwerksordnung vom 01. Januar 2004 wurde die Anlage A mit bis dahin 94 Handwerken geteilt, da in 53 Handwerken die Aufhebung des Qualifikationsnachweises als Voraussetzung für die Selbständigkeit erfolgte. Anlage A umfasst seitdem alle zulassungspflichtigen Gewerke, während in Anlage B1 alle zulassungsfreien Handwerke und in Anlage B2 handwerksähnliche, zulassungsfreie Gewerbe geführt werden.