Jahreswechsel
Pexels/Pixabay

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von aktuell 9,60 Euro zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto pro Stunde. Ebenfalls ab Jahresbeginn müssen Arbeitgeber für alle Entgeltumwandlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verpflichtend einen Zuschuss zahlen. Und das neue Jahr bringt noch weitere rechtliche Neuerungen mit sich.Das ändert sich mit dem neuen Jahr

Die Regelung zur Entgeltumwandlung betraf bislang nur neu erteilte Zusagen seit Januar 2019, gilt künftig aber auch für alle „Altfälle". Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz muss ab Januar 2022 jeder Arbeitgeber, bei dem betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchgeführt wird (etwa über eine Direktversicherung) 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die für das umgewandelte Entgelt eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, zusätzlich als Zuschuss leisten. Ausnahmen sind allenfalls dann möglich, wenn ein Tarifvertrag von dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss abweichende Regelungen vorsieht.

Auch die Mindestausbildungsvergütung wird angehoben. Für ab dem 1. Januar 2022 beginnende Berufsausbildungsverhältnisse beträgt sie 585 Euro brutto monatlich.

Die monatliche Grenze für die Gewährung steuerfreier Sachbezüge nach Paragraf 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz steigt von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Verschärft werden jedoch die Voraussetzungen, wie diese Sachbezüge ausgestaltet sein müssen, um steuerfrei zu bleiben. Details dazu berichtet das NordHandwerk in der Doppelausgabe Dezember/Januar. Außerdem hat das Kammermagazin Steuer- und Finanztipps zum Jahreswechsel zusammengetragen – von der Hard- und Software-Abschreibung bis zur Bewertung teilfertiger Arbeiten (Links siehe unten).

Alles Wissenswerte über wichtige Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel vermittelt die Krankenkasse IKK classic in einem kostenfreien Online-Seminar. Thema sind unter anderem die Reform der Pflegeversicherung, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Corona-Sonderzahlung. Anhand praxisnaher Beispiele zeigen die Referenten, wie Betriebe die neuen Vorgaben am besten umsetzen. Die Anmeldung erfolgt online (Link siehe unten), es gibt noch wenige Restplätze. Wann: diverse Termine im Dezember 2021 und Januar 2022, jeweils 11 und 15 Uhr.

Weitere Informationen:

Rechtstipps zum Jahreswechsel im NordHandwerk
Steuer- und Finanztipps zum Jahreswechsel im NordHandwerk
Anmeldung zum Online-Seminar zu Änderungen in der Sozialversicherung