
Downloads Handwerksrolle
Hier finden Sie die Formblätter für Ihre Anliegen an die Handwerksrolle.
An-, Ab- und Ummeldungen in der Handwerksrolle
Gewerbemeldung bei den Bezirksämtern
Vorübergehende Dienstleistungen
Nach der Dienstleistungsfreiheit dürfen Handwerksbetriebe, die in einem EU-Nachbarstaat niedergelassen sind, auch in Deutschland vorübergehend Dienstleistungen erbringen.
Die Voraussetzungen für die Anzeige von grenzüberschreitenden Dienstleistungen regeln die §§ 7-9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt die Handwerkskammer die ordnungsgemäße Anzeige der Dienstleistungen.
Kontakt
Handwerkskammer Hamburg Handwerksrolle
Fax 040 35905 - 506
handwerksrolle--at--hwk-hamburg.de