Frau aus dem Gesundheitsbereich hält elektronischen Berufsausweis in der Hand
iStockphoto.com | Nobilior

Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.

Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.



Hinweis zur Einführung des Ausweises

Das Verfahren zur Antragstellung über unser Kundenportal befindet sich aktuell im Aufbau.

Wir werden alle betreffenden Gewerke postalisch darüber informieren, sobald die Antragstellung über das Kundenportal durchgeführt werden kann.



 

Elektronischer Berufsausweis eBA

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den 10-seitigen Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)" aufgelegt. 

Hinweis: Aufgrund aktueller parlamentarischer Verfahren ist es möglich, dass der elektronische Berufsausweis als Zugangsvoraussetzung zur TI und als Antragsvoraussetzung für eine SMC-B (Institutionskarte) entfallen wird.
Sobald das derzeitige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden Ihre zuständige Handwerkskammer und die Zentralfachverbände das Ergebnis informieren.

Im Flyer erhalten die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle grundlegenden Informationen zur Beantragung von eBA (elektronischer Berufsausweis und SMC-B (Institutionskarte).

Flyer: Informationen des ZDH