Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.
- Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
- Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Die Beantragung ist ab sofort möglich. Ab dem 01.04.2026 werden alle Betriebe der betroffenen Gewerke sukzessive per Mail von uns informiert.
Sie wünschen Unterstützung bei der Antragstellung?
Die Registrierung im Kundenportal sowie die Beantragung von eBA und SMC-B können zunächst komplex wirken. Damit Sie den Prozess nicht allein durchlaufen müssen, unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, senden Sie uns einfach eine E-Mail. Anschließend vereinbaren wir einen gemeinsamen Online-Termin und begleiten Sie Schritt für Schritt durch:
- die Registrierung im Kundenportal,
- die Beantragung des eBA (sofern erforderlich) sowie
- die Beantragung der SMC-B.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und Ihre Anträge reibungslos eingereicht werden können. Schreiben Sie uns an kundenportal@hwk-hamburg.de – wir unterstützen Sie gerne!