Frau aus dem Gesundheitsbereich hält elektronischen Berufsausweis in der Hand
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Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.

  • Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
  • Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Wir befinden uns aktuell in der Testphase der Antragsstrecke. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Antragsstellung freigeschaltet. Alle Betriebe der betroffenen Gewerke werden anschließend postalisch von uns informiert.


eBA und SMC-B Antragstellung über das Kundenportal

 

1. Benutzerkonto anlegen

Um das Kundenportal nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse.

Zur Registrierung

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  • eine E-Mail mit einem Bestätigungslink  
  • danach eine zweite E-Mail mit Ihrem persönlichen Passwort.
 

2. PIN  für "Mein Betrieb" anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „PIN-Code anfordern“.
  • Der PIN-Code wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie den PIN erhalten haben, geht es mit dem 4. Schritt weiter.
 

3. PIN für „Meine Person“ anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Meine Person“.
  • Wählen Sie dort „PIN anfordern“.
  • Der PIN-Code und Identifikationsnummer werden Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie den PIN/die Identifikationsnummer erhalten haben, geht es mit dem 5. Schritt weiter.
 

4. Account mit dem Betrieb verknüpfen

Um alle Funktionen für Ihren Betrieb nutzen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrem Betrieb verbinden.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „Mit meinem Betrieb verknüpfen“.
  • Geben Sie den PIN-Code ein, den Sie von uns per Post erhalten haben.
  • Nach der Verknüpfung stehen Ihnen alle betriebsspezifischen Dienste zur Verfügung.
 

5. Account mit der Person verknüpfen

Um den eBA bzw. die SMC-B-Karte beantragen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrer Person verknüpfen.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Meine Person“.
  • Wählen Sie dort „Mit Identifikationsnummer und PIN verknüpfen“.
  • Geben Sie die Identifikationsnummer und den PIN-Code ein, die Sie von uns per Post erhalten haben.

Nach der Verknüpfung ist die Beantragung des eBA bzw. der SMC-B-Karte freigeschaltet.



Für diese Gewerke gelten nachfolgende Regelungen:

Hände mit Handschuhen bearbeiten ein Modellgebiss
Ольга-Симонова

Freiwillige Beantragung: Zahntechnik

Wird die freiwillige Beantragung genutzt, sind beide Karten Pflicht:

Verpflichtend: Der elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte) ist die Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.
Verpflichtend: Die SMC-B (Institutionskarte).

Zur Beantragung im Kundenportal



Hörtest
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Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik

Freiwillig: Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Institutionskarte (SMC-B) 

Zur Beantragung im Kundenportal





Friseur*in schneidet Haare einer Frau
okskukuruza

Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk

Freiwillig: Elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: SMC-B (Institutionskarte)

Wichtig zur Abgrenzung:
Zweithaar-Herstellung (handwerklich):
Zuständig sind die Handwerkskammern → SMC-B kommt von der HWK.
Zweithaar-Handel (ohne handwerkliche Herstellung): Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) → Karten müssen an anderer Stelle beantragt werden.

Warum Friseure derzeit keinen eBA-Antrag stellen können:
Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk gelten als Hilfsmittelerbringer und sind verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Voraussetzung dafür ist eine SMC-B-Karte. Aktuell ist dies jedoch noch nicht möglich, da Friseure im SGB V bislang nicht als berechtigtes Gewerk berücksichtigt sind. Die entsprechende Anpassung durch das Bundesgesundheitsministerium wird im Frühjahr 2026 erwartet. Erst danach können Friseurbetriebe eine SMC-B beantragen.

Beantragung aktuell noch nicht möglich!