Frau aus dem Gesundheitsbereich hält elektronischen Berufsausweis in der Hand
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Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.

  • Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
  • Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Wir befinden uns aktuell in der Testphase der Antragsstrecke. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Antragsstellung freigeschaltet. Alle Betriebe der betroffenen Gewerke werden anschließend postalisch von uns informiert.


Für nachfolgende Gewerke gelten laut Beschluss der Bundesregierung folgende Regelungen:

Hände mit Handschuhen bearbeiten ein Modellgebiss
Ольга-Симонова

Freiwillig: Zahntechnik

Verpflichtend: Der elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte) ist die Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.
Verpflichtend: Die SMC-B (Institutionskarte).

Hörtest
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Pflicht ab 1.10.2027:  Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik, Orthopädietechnik

Freiwillig: Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Institutionskarte (SMC-B) 

Friseur*in schneidet Haare einer Frau
okskukuruza

Pflicht ab 1.10.2027: Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk

Freiwillig: Elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: SMC-B (Institutionskarte)

Wichtig zur Abgrenzung:
Zweithaar-Herstellung (handwerklich):
Zuständig sind die Handwerkskammern → SMC-B kommt von der HWK.
Zweithaar-Handel (ohne handwerkliche Herstellung): Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) → Karten müssen an anderer Stelle beantragt werden.