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16.03.2021Grundsteuer: "Azubiwohnheime besser stellen"

Der Präsident der Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, lobt die neue Hamburger Grundsteuer, mahnt aber Nachbesserung bei der Besteuerung von Azubiwohnheimen an



Hamburg, 16. März 2021 – Heute stellten Finanzsenator Andreas Dressel und Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt ein neues, eigenes Grundsteuerrecht vor, das der Senat kurz zuvor beschlossen hatte und das nun der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Der Präsident der Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, nimmt dazu Stellung:

„Ich freue mich, dass der Senat unsere Forderung, die Grundsteuer nach Lage zu bemessen, berücksichtigt. So gelingt es, die Grundsteuer von auch künftig wahrscheinlich noch weiter steigenden Immobilien-Verkehrswerten zu entkoppeln. In der Umsetzungsphase wird die Handwerkswerkskammer genau darauf achten, dass über die Festlegung der Hebesätze das politische Versprechen eingelöst wird, eine Verschiebung der Steuerlast von Wohnen auf Gewerbe zu vermeiden und Aufkommensneutralität zu gewährleisten.

Kritisch sehe ich, dass der Gesetzentwurf offenbar keine Steuerermäßigungen für Azubiwohnheime bzw. Mikroapartments für einpendelnde Auszubildende zulässt. So werden diese gewerblich vermieteten Wohnformen wohl konsequent als gewerbliche Nutzung betrachtet. Dies würde das Wohnen einer besonders bedürftigen Gruppe verteuern – hier muss dringend nachjustiert werden.“