KurzmeldungenINFO-Ticker

+++ Bundestagswahl: Welches Thema hat die höchste Wichtigkeit? +++ 25 Prozent Zuschuss zum E-Lastenrad +++ Aufträge im Ausland: wo Winterreifen Pflicht sind +++ Nutzungsrechte für Kampagnenmotive laufen aus +++

Bundestagswahl: Wenn am 23. Februar 2025 der nächste Bundestag gewählt wird, haben Handwerkerinnen und Handwerker eigene Interessensschwerpunkte. „Welche Themen haben den größten Einfluss auf Ihre Wahlentscheidung?" So lautet die Frage, die das Magazin NordHandwerk in der Rubrik Leserdialog stellt (hier ansehen). Beteiligen Sie sich unter #NHDialog auf der Facebook-Seite des NordHandwerks oder schicken Sie bis zum 8. Dezember eine E-Mail mit Ihrer Meinung an redaktion@nord-handwerk.de. Die Antworten lesen Sie in der Februar-Ausgabe. Was das Handwerk in der Zeit bis zur Wahl und der Bildung einer neuen Regierung von der Politik erwartet, berichtet das Kammermagazin hier.

Lastenfahrräder: Unternehmen erhalten mit einer aktuellen Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen 25-prozentigen Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der maximal förderfähige Kaufpreis beträgt 3.500 Euro. Details und Beantragung auf der Bafa-Website.

Winterreifenpflicht: Wer im Winter für Aufträge ins Ausland reist, sollte wissen, wie es dort um die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen bestellt ist. In einigen EU-Ländern sind Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben, in anderen nur auf bestimmten Straßen, zum Beispiel in Frankreich. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt einen Überblick (hier klicken).

Imagekampagne: Im nächsten Jahr startet eine neue Staffel der Imagekampagne des Handwerks, die dann bis 2029 von der Kreativagentur CarlNann aus Hamburg umgesetzt wird. Mit dem Agenturwechsel geht einher, dass zum Jahresende die Nutzungs- und Verwertungsrechte bei einigen Werbemitteln auslaufen. Diese dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Generell gilt: Sämtliche Textmotive und Sprüche dürfen von der  Handwerksorganisation und Betrieben unbefristet verwendet werden. Einige wenige Materialien, zum Beispiel Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, sind dagegen nur befristet nutzbar. Eine Übersicht über die zum Jahresende auslaufenden Motive findet sich unter diesem Link (zur Ansicht ist eine Anmeldung im Werbeportal des Handwerks erforderlich). 

Claus Rosenau 
Redaktion HandwerksINFO

Tel.: 040 35905-472
handwerksinfo@hwk-hamburg.de