KurzmeldungenINFO-Ticker
+++ Mutterschutz wird ausgeweitet +++ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Praxis +++ Fensterbaubetriebe haben Chance auf Innovationspreis +++ Online-Hilfestellung für Azubis bei psychischen Herausforderungen +++ Handwerkerbonus nur bei direkter Überweisung +++
Mutterschutz: Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Am 1. Juni 2025 tritt eine Neuerung in Kraft: Mutterschutz wird dann schon bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich sein, um betroffenen Frauen eine bessere Regeneration zu ermöglichen. Bislang gelten die besonderen Schutzrechte erst, wenn Frauen ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verlieren. Der künftige Mutterschutz bei Fehlgeburten ist hinsichtlich der Dauer gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt er bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. Mehr erfahren.
VOB-Seminar: Auf Baustellen tummeln sich Spezialisten für nahezu jeden Bereich. Doch Juristen? Trifft man dort eher selten. Hier setzt das Seminar zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, an: Es bringt an vier Abenden für Betriebsinhaber*innen, Geschäftsführende und Bauleitungen Licht ins Dunkel des Bauvertrags- und Vergaberechts – praxisnah und anhand konkreter Fallbeispiele. Auch Kündigung und Auftragsentziehung durch den Auftraggeber werden behandelt. Die Seminargebühr beträgt 520 Euro; eine Förderung ist möglich. Für Details und Anmeldung hier klicken. Start: Dienstag, 29. April 2025. Wo: Elbcampus, Zum Handwerkszentrum 1.
Fensterbau: Um die Auszeichnung „Fensterbauer des Jahres 2026" können sich bis zum 30. September 2025 innovative Fensterbaubetriebe bewerben. Ob Einsatz künstlicher Intelligenz oder anderer neuer Verfahren in Herstellung, Montage, Vertrieb oder Rechnungslegung, Nachhaltigkeit beim Einkauf von Material oder neue Ansätze bei der Gewinnung von Auszubildenden – Innovation hat viele Gesichter. Der Preis wird ausgelobt von der TSG Technologie und Service GmbH, der Euro Baubeschlag-Handel AG und Holzmann Medien und ist mit 2.000 Euro dotiert. Infos und Bewerbung unter diesem Link.
Psychische Gesundheit: Niedrigschwellig und spielerisch können sich Auszubildende beim kostenfreien E-Learning-Angebot der Stiftung „Achtung! Kinderseele" mit ausbildungstypischen psychischen Herausforderungen beschäftigen. In animierten Storys erhalten sie Anregungen, wie sie mit diesen Schwierigkeiten umgehen können. Das Themenspektrum reicht von Aggressionen und Cannabiskonsum bis zu Essstörungen, Mobbing und Zwängen. Die Storys, die fachlich von Kinder- und Jugendpsychiatern mitentwickelt wurden, sind auf der Stiftungshomepage abrufbar (Link). Ausbilder*innen können mit einem Hinweis auf das Angebot unterstützen.
Handwerkerbonus: Bereits seit Jahresbeginn gelten neue Vorgaben für die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen. Betriebe sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass die Rechnung nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn die Zahlung direkt auf das angegebene Konto des Handwerksbetriebs erfolgt. Andernfalls geht der steuerliche Vorteil verloren, der in der Steueranrechnung von 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung besteht (maximal 1.200 Euro im Jahr). Das gilt für Zahlungen über ein Vermittlerkonto oder an ein Inkassounternehmen. Ebenso bleiben Barzahlungen bleiben weiterhin von der Steueranrechnung ausgeschlossen. Das betrifft sowohl Handwerkerleistungen als auch haushaltsnahe Dienstleistungen. Über die Bedingungen für den Handwerkerbonus berichtet die Deutsche Handwerks-Zeitung hier.