The Euro Currency Banknotes In A Currency Counting Machine.
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BetriebsführungJahreswechsel: Steuertipps und neue Pflichten

Die Uhr tickt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Betriebe in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, etwa von Lieferanten. Das ist eine der wichtigen Neuerungen in steuerlichen und rechtlichen Fragen zum Jahreswechsel. Ein Überblick findet sich im neuen NordHandwerk.

Ab Januar 2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, von anderen Unternehmen E-Rechnungen anzunehmen, zu verarbeiten und zu archivieren. Wer noch Handlungsbedarf hat: Eine Checkliste, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Softwareschmiede Datev entwickelt haben, hilft Handwerksunternehmer*innen, Schritt für Schritt auf die E-Rechnung umzustellen (Link: siehe Kasten). Bei offenen Fragen stehen auch die Digitalisierungsberater der Handwerkskammer Mitgliedern mit Rat zur Seite (Kontakt: siehe Kasten). Übrigens: Als Anstoß zur weiteren Digitalisierung begreifen laut einer aktuellen Umfrage zur Akzeptanz der E-Rechnung 39 Prozent der Befragten die neue Pflicht (mehr erfahren: „Links zum Thema").

Nach dem Aus der Ampel-Regierung hat der Bundesrat noch den Jahressteuergesetzen 2024 zugestimmt. Darunter fällt die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Sie wurde erforderlich, weil die sozialrechtlichen Regelbedarfe inflationsbedingt stärker gestiegen sind als prognostiziert. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, wird 2024 für Alleinstehende um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben, für Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, um 360 Euro auf 23.568 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben.

Noch im Wartemodus befindet sich dagegen das Steuerfortentwicklungsgesetz der zerbrochenen Regierungskoalition – Verabschiedung ungewiss. Es sieht unter anderem eine verbesserte staatliche Förderung der gewerblichen Nutzung von Elektrofahrzeugen vor, Stichwort Sonderabschreibung. Betriebe sollen bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs sofort steuerlich absetzen können.

Auch die Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 800 auf 1.000 Euro ist Teil des Gesetzesvorhabens. Über Details berichtet das NordHandwerk. 

Vom 1. Januar kommenden Jahres an können Unternehmen die Anschaffung ihrer elektronischen Kassensysteme sowie die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) digital beim Finanzamt anmelden. Die Meldung ist für bargeldintensive Betriebe Pflicht und soll dazu beitragen, Manipulationen und Steuerhinterziehung im Kassenbereich zu verhindern. Das Mitteilungsverfahren läuft über das Programm „Mein Elster" und die Schnittstelle Elster Rich Client. Zu den Meldefristen informiert das Kammermagazin NordHandwerk.

Einfache Steuertipps, mit denen Betriebe sich vor Jahresschluss noch Steuervorteile sichern können, gibt die NordHandwerk-Redaktion in der Doppelausgabe Dezember/Januar. Diese ist ab heute online verfügbar. (Link: siehe Kasten).