Blick eines Autofahrers durch die Windschutzscheibe während der Fahrt.
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RechtKlarheit über Mautausnahme

Vom 1. Juli an gelten die neuen Bedingungen für die Lkw-Maut. Auch Transporter und kleinere Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen werden dann mautpflichtig. Die meisten sogenannten Handwerksfahrten bleiben mautfrei. Auch für zahlreiche Spezialfälle in einzelnen Gewerken wurden bereits praxisgerechte Lösungen gefunden. Im Zweifelsfall hilft die Betriebsberatung weiter.

Dank langjähriger Lobbyarbeit der Handwerksorganisationen auf nationaler und europäischer Ebene gibt es für das Handwerk und handwerksähnliche Berufe Ausnahmeregelungen bei der Lkw-Maut. Die „Handwerkerausnahme“ greift nicht für bestimmte Strecken. Sie ist fahrtenbezogen. Das macht die Regelung etwas kompliziert. In den vergangenen Wochen mehren sich die Anfragen bei den Handwerkskammern.

Grundsätzlich mautbefreit sind Fahrten von Mitarbeitenden eines Handwerksbetriebes, wenn dabei Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die benötigt werden, um eigene Dienst- oder Werksleistungen auszuführen. Das Gleiche gilt, wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, verarbeitet oder repariert werden. Der Fahrer oder die Fahrerin muss nicht selbst mit der Herstellung befasst sein, wie es etwa bei Auslieferungen im Bäckereihandwerk vorkommt.

Nach Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) konnten für Spezialfälle einzelner Gewerke weitgehend praxisgerechte Interpretationen der Ausnahme gefunden werden. Klarstellungen betreffen unter anderem die Einbeziehung von Fahrten zur Zwischenbearbeitung, zum Abtransport von Abfallmaterialien und zur Abholung und zum Rücktransport von zu reparierenden Fahrzeugen durch das Kfz-Handwerk in die Ausnahmeregelung.

Betriebe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, können ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen Gesamtmasse ab sofort auf freiwilliger Basis beim Systembetreiber Toll Collect melden, um sich so Kontrollen zu ersparen (Link: siehe Kasten).

Auf seiner Website hat der ZDH zahlreiche Tipps und Hinweise zur Anwendung der Handwerkerausnahme in allen ihren Aspekten zusammengestellt (siehe „Links zum Thema"). Bei Bedarf können sich Betriebe auch an die Betriebsberatung der Handwerkskammer wenden (Kontakt: siehe Kasten).