
Meisterprüfung
Der Meisterbrief lohnt sich, denn er ist nach wie vor ein Beleg für besondere fachliche Qualifikation.
Erwerben Sie den Meisterbrief auch deshalb, weil Sie...
- ein eigenes Unternehmen leiten möchten.
- sich als Angestellter oder Angestellte einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz sichern möchten.
- einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen möchten.
- mit dem Meisterbrief die Zulassung zu einer Hochschulausbildung erhalten.
- junge Menschen in Ihrem Handwerk ausbilden möchten.
Meisterfeier in Hamburg
Mit der Meisterfeier im Hamburger Michel werden jedes Jahr die Leistungen des Unternehmer- und Führungskräftenachwuchses im Handwerk gewürdigt.
Prüfungsteile
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbständige Teile.
- Teil I – Fachpraktische Prüfung
- Teil II – Fachtheoretische Prüfung
- Teil III – Prüfung in betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen
- Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
Rechtsgrundlagen
Die Handwerksordnung, die Meisterprüfungsverfahrensverordnung, die Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk sowie die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks können bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse eingesehen werden.
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO)
Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfVO)
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung
Bevor Sie einen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung buchen, sollten Sie klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen.
Dabei wird unterschieden zwischen den Handwerken der Anlage A und den Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung:
Haben Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk oder Ausbildungsberuf abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich Ihre Berufserfahrung im Handwerk der Meisterprüfung nachweisen.
Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.
Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlangen wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung verlangt.
Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.
Anmeldung zur Meisterprüfung
Der Antrag auf Anmeldung und Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt bei der
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Wichtiger Hinweis: Das Formular "Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung" wird Ihnen auf Anfrage von einem unserer Ansprechpartner (siehe unten auf dieser Seite) zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Anmeldung und Zulassung kann nur bearbeitet werden, wenn bestimmte Unterlagen vorliegen. Bitte reichen Sie die folgend genannten Dokumente als Fotokopie bei uns ein:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Gesellenbrief oder -prüfungszeugnis, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
- ggf. Nachweise über die Gesellenzeit/Berufstätigkeit (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit)
- ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit bei der Bundeswehr (ATN-Nummer)
Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.
Befreiung von Teilen der Meisterprüfung
Aufgrund bereits bestandener gleichwertiger Prüfungen kann eine Befreiung von einzelnen Teilen der Meisterprüfung erfolgen, z.B:
- Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO): Befreiung von Teil IV der Meisterprüfung
- Geprüfter Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung: Befreiung von Teil III der Meisterprüfung
- Kraftfahrzeug-Servicetechniker: Befreiung von Teil I der Meisterprüfung für Kraftfahrzeugtechniker
Auf Anfrage kann unter Umständen auch ein anderer Abschluss wie zum Beispiel Technikerabschluss oder andere Abschlüsse vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung führen.
Wichtiger Hinweis: Die Befreiung geschieht nur auf Antrag - nehmen Sie daher Kontakt mit uns auf. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner siehe unten auf dieser Seite.
Meisterbrief-Urkunde
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und Ihren Meisterbrief (DIN-A4-Format) von uns per Post zugeschickt.
Zusätzlich findet einmal im Jahr die Meisterfeier im Hamburger Michel statt. Dort wird Ihnen im feierlichen Rahmen eine Ausfertigung des Meisterbriefs im DIN-A3-Format überreicht. Zu dieser Veranstaltung erhalten Sie eine gesonderte Einladung.
Schmuckurkunden
Zusätzlich bieten wir den Meisterbrief als Schmuckurkunde an. Es gibt zwei Varianten (siehe Abbildungen rechts). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu den
Schmuckmeisterbriefen.
Hinweis zum Goldenen Meisterbrief
Zum fünfzigsten Jubiläum einer Meisterqualifikation bietet die Handwerkskammer den Goldenen Meisterbrief an. Auch dieser kann im Rahmen der jährlichen Meisterfeier überreicht werden.
Variante "modern"
Variante "traditionell"
Gebühren
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer.
Zusätzlich können Kosten für die Bereitstellung von Materialien und Räume entstehen.
Fördermöglichkeiten
Die Handwerkskammer berät Sie gern zu den im Rahmen der Meisterprüfung möglichen Förderungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der AFBG.
Weitere Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - umgangssprachlich als "Meister-BAföG" oder "Aufstiegs-BAföG" bekannt - finden Sie im Internetangebot des
ELBCAMPUS.
Übersicht der Prüfungsgebühren
Gegenstand | Kosten |
Prüfungsteil I | € 335,00 |
Prüfungsteil II | € 335,00 |
Prüfungsteil III | € 274,00 |
Prüfungsteil IV | € 274,00 |
Teile I bis IV im Zusammenhang | € 995,00 |
Befreiung von Prüfungsteilen | € 70,00 |
Freistellung für eine andere Handwerkskammer | € 35,00 |
Schaumeistergebühr | € 105,00 |
Hier finden Sie Informationen zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
Meistervorbereitung am ELBCAMPUS
Am ELBCAMPUS, dem Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Hamburg, finden Sie Informationen über Angebote zur Meistervorbereitung:
Zum Kursangebot Meistervorbereitung
Kontakt
Anschrift
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse / Fortbildungsprüfungswesen
pruefungswesen--at--hwk-hamburg.de
Hinweis: Sie erreichen uns telefonisch unter den Durchwahlnummern der nebenstehend genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Zuständig für:
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Kraftfahrzeugtechniker
- Metallbauer
- Tischler
Zuständig für
- Geigenbauer
- Klavier- und Cembalobauer
- Maler und Lackierer
- Maßschneider
- Schuhmacher
- Segelmacher
- Vergolder
Zuständig für:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Friseure
- Gebäudereiniger
- Glaser
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Maurer und Betonbauer
- Orthopädietechniker
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Zahntechniker
- Zimmerer
Zuständig für:
- Bootsbauer
- Installateur- und Heizungsbauer
- Kosmetiker
- Straßenbauer
Zuständig für:
- Bereichsleitung
- Meisterfeier
- Übersetzung von Dokumenten
Leitung