Zwei Männer in Schutzanzügen demontieren asbesthaltige Dachplatten
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EntsorgungMittagstreff digital: neue Asbest-Regeln beim Abbruch

Seit dem 1. April gilt Abbruchmaterial von Gebäuden mit Baudatum bis 31. Oktober 1993 gesetzlich als potenziell asbesthaltig – auch bei Kleinmengen. Für eine kostengünstige Entsorgung und Recycling ist künftig ein Nachweis der Asbestfreiheit notwendig. Darüber informiert „Handwerk digital 45", der digitale Mittagstreff der Handwerkskammer.

Grundlage der geänderten Regeln für den Umgang mit Asbest ist die neue Gefahrstoffverordnung. Was Betriebe zur reibungslosen Entsorgung von Abbruchmaterial wissen müssen, erläutert Dr. Cindy Wienke, Vorstandsvorsitzende vom Verband der Abfallerzeuger und -besitzer aus Handwerk und Handel e. V. (VAHH). 

Die Teilnahme an dem Video-Treffen ist kostenfrei. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Ein Klick auf den Teilnahmebutton in diesem Beitrag zur angegebenen Zeit genügt, um dabei zu sein. Für Fragen steht das Bezirke-Team zur Verfügung (Kontakt: siehe Kasten).

Mit der Veranstaltungsreihe „Handwerk digital 45“ lädt das Bezirke-Team in der Regel am ersten Mittwoch im Monat um 12 Uhr Betriebe dazu ein, mit ihrer Handwerkskammer über aktuelle und relevante Themen aus dem Hamburger Handwerk ins Gespräch zu kommen – in knackigen 45 Minuten.