
RechtNeue Betrugsmaschen: nicht in die Falle tappen
Die Handwerkskammer und auch der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnen vor falschen Rechnungen für vermeintliche Branchenbucheinträge. Aus der Mitgliedschaft der Handwerkskammer kommt der Hinweis auf eine weitere Betrugsmasche: gefälschte Rechnungen, als deren Absender das Amtsgericht angegeben ist.
Die Gebührenrechnung über eine Handelsregistereintragung kam einer Betriebsinhaberin aus Wandsbek merkwürdig vor. Sie konnte diese als Fälschung entlarven. Der Brief sieht einem amtlichen Schreiben täuschend ähnlich und ist unterzeichnet mit dem Namen eines „Richters am Amtsgericht Hamburg".
Dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt, lässt sich daran erkennen, dass Form und Inhalt nicht übereinstimmen. So ziert den Briefbogen das Wappen von Nordrhein-Westfalen, nicht Hamburg. Die Gebühr in Höhe von fast 800 Euro soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden, wie an der IBAN ersichtlich wird. Außerdem fehlen bei der Scheinrechnung Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Betriebsinhaberin informierte umgehend die Kammer, damit nicht andere Handwerker*innen in die Falle tappen (siehe auch „Links zum Thema").
Vor sogenannten Formularfallen warnt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Konkret geht es um Angebotsformulare für deutsche Branchenbucheinträge, die aus den USA kommen. Neben einem schon länger aktiven Anbieter mit der Bezeichnung Digi Medien GmbH kursieren jetzt auch Schreiben einer Weko Media LLC mit Sitz in Albuquerque.
Von der Gestaltung her folgen die Formulare einer klassischen Variante des Offertenbetrugs, bei der zunächst die voreingedruckten Firmendaten des Empfängers bestätigt oder korrigiert werden sollen. Der Vertrag soll dann nach Auffassung des Versenders durch Unterschrift auf diesem Formular und Rücksendung per Fax oder E-Mail zustande kommen, informiert der Schutzverband. Der Empfänger des Formulars unterschreibt allerdings das Formular nur in dem Bewusstsein, seine Firmendaten zu bestätigen.
Nach Eingang der Unterschrift erhält das betroffene Unternehmen eine Rechnung für zwei Jahre über rund 1.800 Euro, die auf ein Schweizer Konto zu zahlen sind.
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer rät dringend davon ab, derartige Formulare zu unterschreiben. Wer solche Schreiben erhalten hat und sich nicht sicher ist, ob es sich hierbei um einen Betrug handelt, kann bei der Rechtsberatung der Handwerkskammer Hamburg Rat einholen (Kontakt: siehe Kasten).