Neue Preisgleitklauseln gegen Unsicherheiten bei Preisen für Baumaterialien
Congerdesign | Pixabay

VergabeNeue Preisgleitklauseln gegen die Unsicherheit

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs sind Preise für bestimmte Bauprodukte und Materialien wie etwa Bitumen erneut in die Höhe geschossen. Für öffentliche Aufträge gelten daher in Hamburg ab sofort neue Regeln – zunächst bis zum 30. Juni dieses Jahres. Sie berücksichtigen die schwierige Situation der Bieter*innen.

Das Rundschreiben der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen differenziert dabei zwischen laufenden und neuen Vergabeverfahren sowie bestehenden Verträgen (Link siehe unten). Bei Aufträgen, bei denen die Kosten für Betriebsstoffe (Treibstoffe) mindestens ein Prozent der Auftragssumme übersteigen, kann ebenfalls eine Preisgleitklausel vorgesehen werden.

Für Bauvorhaben des Bundes und den Verkehrswegebau ist laut Praxishinweis des Bundesbauministeriums unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln zulässig. Die Regelungen sind auf festgelegte Baumaterialien und Betriebsmittel wie Kupfer, Zement- und Erdölprodukte, für die Russland, Belarus und die Ukraine maßgebliche Lieferländer sind, beschränkt und gelten bis zum 30. Juni 2022. Nach Einzelfallprüfung sind auch nachträgliche Preisanpassungen möglich (siehe Link unten).

Weitere Informationen:
Preisgleitklausel Recht Kostensteigerungen Handlungsmöglichkeiten
Stoffpreisgleitklausel Vorlage
Stoffpreisgleitklausel III Rundschreiben
Praxishinweise des Bundesbauministeriums zu Preisanpassungen für Bundesbauvorhaben
NordHandwerk-Bericht zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das Handwerk
 NordHandwerk-Titelthema Lieferengpässe und Materialknappheit