Handwerkskammer Hamburg: 19.06.2025Resolution: Meisterpflicht im Bestatterhandwerk
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg unterstützt mit Nachdruck das Anliegen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V., eine Meisterpflicht im Bestatterhandwerk einzuführen.
Bestatterinnen und Bestatter übernehmen eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe im Dienst am Menschen. Ihre Arbeit berührt die Menschenwürde unmittelbar und verlangt ein hohes Maß an fachlicher, ethischer und psychologischer Kompetenz. Die Anforderungen reichen von der Versorgung Verstorbener über die Begleitung trauernder Angehöriger bis hin zur Organisation komplexer Abläufe in einem sensiblen Umfeld. Derzeit reicht zur Gewerbeanmeldung keinerlei Qualifikationsnachweis - ein Zustand, der der Bedeutung dieses Berufs nicht gerecht wird. Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Februar 2020 zählt der Bestatterberuf bereits zum Vollhandwerk (Anlage B1 der HwO). Mit Abschluss der Evaluierungsphase 2020-2025 zur Novelle wird seitens des Gewerks eine Meisterpflicht für neu zu gründende Unternehmen angestrebt. Ausgehend davon stellt die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg fest:
- Allein eine Meisterpflicht kann sicherstellen, dass nur qualifizierte Fachkräfte diesen Beruf ausüben. Sie ist ein Garant für Qualität, Vertrauen, Sicherheit und Professionalität. Dies gilt insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat: Das Bestatterhandwerk ist Teil der kritischen Infrastruktur, seine ordnungsgemäße Ausübung ist systemrelevant und schützt die öffentliche Gesundheit.
- Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes ist die Einführung einer Meisterpflicht unerlässlich: Eine Bestattung ist ein einmaliger Vorgang, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein würde voller Abschied setzt qualifiziertes Handeln voraus - insbesondere auch im Umgang mit kultureller Vielfalt, psychologischen Ausnahmesituationen und zunehmender Digitalisierung (z.B. digitaler Nachlass, Online-Gedenkportale).
- Nicht zuletzt ist das Bestatterhandwerk Ausdruck unserer Bestattungskultur und Teil unseres kulturel len Erbes. Eine Meisterpflicht trägt dazu bei, diesen kulturellen Wert zu bewahren und fachgerecht an zukünftige Anforderungen anzupassen.
Insgesamt können die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk und die damit verbundenen Qualifikationen nach alledem einen positiven Beitrag zur Gefahrenabwehr, zum Vertrauen der Öffentlichkeit und zur Wahrung kultureller Werte leisten. Dabei legt die Handwerkskammer Hamburg zugrunde, dass im Sinne der handwerksrechtlichen Bewertung eine einseitige Verwandtschaft zugunsten des Tischlerhandwerks besteht. Das Hamburger Handwerk spricht sich daher ausdrücklich für die Einführung einer Meisterpflicht bei Neugründungen im Bestatterhandwerk aus und fordert die Politik auf, die dafür erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten.