Handwerkskammer Hamburg: 17.09.2026 Resolution: Mutterschutz für Selbstständige
Bereits in ihrem Handlungsprogramm 2029 (verabschiedet im Dezember 2024) hatte die Handwerkskammer Hamburg sich grundsätzlich für die Erstreckung der Mutterschutzregeln auch auf selbstständige Frauen ausgesprochen: „Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und muss dringend verbessert werden“ (Handlungsprogramm 2029, Kapitel „Gründung und Nachfolge“).
Denn für selbstständige Frauen gilt bislang kein gesetzlicher Mutterschutz. Der Staat behandelt Schwangerschaft als sozial abzusicherndes Lebensrisiko, solange eine Frau Arbeitnehmerin ist. Entscheidet sie sich für eine selbstständige Tätigkeit oder die Übernahme eines Betriebs, wird dasselbe Risiko weitgehend zu ihrem privaten und unternehmerischen Problem.
In vielen Handwerksberufen kann eine Unternehmerin ihre Tätigkeit aber während der Schwangerschaft nicht einfach unverändert fortsetzen. Dagegen sprechen etwa langes Stehen, der Umgang mit Chemikalien, körperlich schwere Arbeiten oder Belastungen durch Staub und Lärm. Damit ist die Schutzlücke im Handwerk tendenziell besonders folgenreich: Sie betrifft nicht nur Frauen mit Schwangerschaftskomplikationen, sondern auch gesunde Schwangere, deren gewöhnliche berufliche Tätigkeit objektiv gefährdend oder körperlich nicht mehr ausführbar ist.
Gründerinnen sind spezifisch benachteiligt, weil einkommensabhängige Leistungen in der ertragsschwachen Aufbauphase oft gering ausfallen, während Investitions- und Finanzierungspflichten fortbestehen. Bei einer Betriebsübernahme kommen Kaufpreisfinanzierung, laufende Personalkosten und die Notwendigkeit hinzu, Kunden- und Mitarbeiterbeziehungen persönlich zu stabilisieren. Zwar lässt sich die genaue Zahl der deshalb unterbleibenden Gründungen und Übernahmen nicht belastbar bestimmen; Befragungen weisen jedoch auf eine relevante Abschreckungswirkung hin. Der ZDH sieht daher richtigerweise in einer Schwangerschaft, die zur existenziellen wirtschaftlichen Gefahr für Inhaberin und Betrieb werden kann, ein wesentliches Hindernis für das Ziel, mehr Frauen für Selbstständigkeit und Betriebsnachfolge im Handwerk zu gewinnen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige verpflichtet. Eine gesetzliche Umsetzung steht bislang jedoch aus; insbesondere liegt noch kein Re gierungsentwurf vor.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg fordert die Politik vor dem Hintergrund all dessen auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um einen auskömmlichen Mutterschutz für Selbst ständige noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags gesetzlich zu verankern.