Bauhandwerk
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VergabeSanktionen: Baufirmen müssen Erklärung abgeben

Mit einem Schreiben hat Schulbau Hamburg viele seiner Auftragnehmer und aufgefordert, eine Eigenerklärung abzugeben, dass sie sowie Unterauftragnehmer keinen Bezug zu Russland haben, der unter die EU-Sanktionen gegen das Land fällt. Fragen zu dem Schreiben und der geforderten Erklärung beantworten Mitarbeiter*innen von SBH in einer kostenfreien Online-Veranstaltung. Wann: Dienstag, 16. August 2022, 16 Uhr.

Die Eigenerklärung betrifft alle öffentlichen Aufträge in Hamburg, die im Rahmen einer EU-weiten Vergabe ausgeschrieben wurden und werden, also ein Volumen ab den EU-Schwellenwerten haben. Zu erklären ist, dass der Auftragnehmer nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt oder, bei Kapitalgesellschaften, eine Person oder ein Unternehmen, das mehr als 50 Prozent der Anteile hält. Auch die am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferanten beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt, dürfen keinen solchen Bezug zu Russland aufweisen.

Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland ist es öffentlichen Auftraggebern und damit auch Schulbau Hamburg verboten, mit Personen oder Firmen, die auf die beschriebene Weise mit Russland verbunden sind, bereits geschlossene Verträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen. Das bedeutet konkret, dass ab diesem Datum keine Leistungen mehr entgegengenommen und keine Zahlungen auf Kaufpreise, Werklöhne und vergleichbare Entgelte mehr geleistet werden dürfen. Öffentliche Aufträge, die bis dahin noch nicht vollständig erfüllt wurden und bei denen weiterhin ein Bedarf besteht, müssen neu vergeben werden.

Betriebe, die für Schulbau Hamburg oder Gebäudemanagement Hamburg derzeit Verträge im Rahmen einer Oberschwellen-, also EU-weiten Vergabe durchführen, sollten die ausgefüllte Eigenerklärung an die im Schreiben angegebene Adresse zurückschicken.

Wichtig: Unternehmen sind nicht von den Sanktionen betroffen, wenn nur Mitarbeiter*innen die russische Staatsangehörigkeit besitzen.

Betriebe können sich mit Anfragen zur Eigenerklärung auch per E-Mail an Schulbau Hamburg wenden: eigenerklaerungrussanktionensbh@sbh.hamburg.de.

Weitere Informationen:
 Anmeldung zur Veranstaltung „Russland-Sanktionen: Auftragsvergabe Schulbau Hamburg (SBH)"
 Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung (Bundeswirtschaftsministerium)
 Beratung zu Aufträgen von Behörden und öffentlichen Auftraggebern