Im Friseursalon
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08.02.2021Verzweifelter Schritt ist absolut nachvollziehbar

Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann nimmt Stellung zur Klage eines Hamburger Friseurs im Rahmen einer bundesweiten Klagewelle gegen die corona-bedingte Schließung von Salons im zweiten Lockdown



Hamburg, 8. Februar 2021 – „Die corona-bedingte Schließung im ersten Lockdown wurde von den Friseurbetrieben mitgetragen, weil relativ schnell und unbürokratisch Hilfsgelder flossen, die einen guten Teil des Einnahmeausfalls kompensierten. Das ist im zweiten Lockdown leider anders: Teils greifen die Finanzhilfen nicht, weil die Antragsvoraussetzungen die wirtschaftliche Schieflage der Friseurbetriebe nicht erfassen, teils sind es die enormen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und -auszahlung, die die Betriebe nach bald acht Wochen Schließung dem Ruin entgegen treiben. Hinzukommt, dass die Friseure durch umfassende Hygienekonzepte im ersten Lockdown nach rund sechs Wochen wieder öffnen durften. Jetzt läuft es mindestens auf die doppelte Schließzeit hinaus – ohne erkennbare Perspektive. Dass der Inhaber eines Friseurbetriebs nun gegen die Schließungsverfügung des Senats klagt, ist vor diesem Hintergrund absolut nachvollziehbar. Besser wäre es selbstverständlich, wenn der Senat bei der Unterstützung der Friseure schnell und wirksam nachbesserte und dieser verzweifelte Schritt sich erübrigen würde.