Vollversammlungswahl der Handwerkskammer Hamburg
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11.03.2024Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg 2024

Turnusmäßige Wahl 2024: Wahlvorschläge wurden fristgereicht eingereicht 

Hamburg, 11. März 2024 – In diesem Jahr steht turnusgemäß die Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg an. Das Wahlverfahren ist einheitlich durch Bundesgesetz geregelt. Die vollständigen Wahlvorschläge sind fristgemäß beim Wahlleiter eingereicht worden. Der Wahlausschuss hat daraufhin am 7. März festgestellt, dass die vorliegenden Listen die Vorgaben der Wahlordnung erfüllen. Eingereicht wurden je eine Liste für die Wahl der Vollversammlungsmitglieder auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite. Die Liste mit den Wahlvorschlägen 2024 kann hier heruntergeladen werden.  

Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussgremium der Handwerkskammer für die Selbstverwaltung und Interessenvertretung. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung hat 33 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertretern. Von diesen ordentlichen Mitgliedern sind 22 Arbeitgebervertreter und 11 Arbeitnehmervertreter. Die verschiedenen Gewerbegruppen sind nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel vertreten. Die Vollversammlung kann sich durch Zuwahl von höchstens sechs sachverständigen Personen ergänzen, hiervon müssen ebenfalls ein Drittel Arbeitnehmer sein.

Die Vollversammlung für die Amtsperiode 2024 bis 2029 trifft sich am 28. Mai 2024 zu ihrer konstituierenden Sitzung. Auf dieser Sitzung werden der Vorstand und dessen Vorsitzende oder Vorsitzender, das ist die Präsidentin oder der Präsident, gewählt. Ebenso wählt die neue Vollversammlung dann die beiden Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen, das sind je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Christiane Engelhardt

Pressesprecherin

Tel. 040 35905 - 227

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