Bunte Registerkarten mit dem Schriftzug "Fördermittel"
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WeiterbildungsförderungWeiterbildungsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Weiterbildungsstipendium qualifizierte Lehrlinge, die ihre Gesellenprüfung mit guten Leistungen abgeschlossen haben.



Voraussetzungen

  • Abschluss einer dualen Berufsausbildung
  • Alter bei Förderbeginn unter 25 Jahren
  • Mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 (oder besser)
  • Sieger*innen des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks auf Landesebene können ebenfalls gefördert werden
  • Zur Verfügung stehen 25 Plätze
  • Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen, darunter:

  • Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse für Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann*frau)
  • Seminare zu fachübergreifenden und sozialen Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement)
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen

Förderfähig sind weiterhin:

  • Übernachtungskosten und Tagegelder
  • Prüfungskosten
  • IT-Anschaffung

Förderungshöhe und -dauer

  • Maximaler Zuschuss von bis zu 9.135 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren
  • Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme

Durchführung

  • Durchführung und Auswahl der Stipendiat*innen durch die Handwerkskammer
  • Prüfung der Förderfähigkeit nach BMBF-Richtlinien
  • Auszahlung der Förderbeträge durch die Handwerkskammer

Bewerbung

Die Anmeldefrist für das Weiterbildungsstipendium ist am 04.12. eines Jahres.

Schritt 1: Sie füllen das folgende Formular aus
Schritt 2: Sie bekommen einen Zugang zu einem Online-Portal zur Registrierung
Schritt 3: Sie bekommen ein Bescheid über die Stipendienvergabe zu Beginn des Folgejahres 

Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium

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