WeiterbildungsförderungWeiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Weiterbildungsstipendium qualifizierte Lehrlinge, die ihre Gesellenprüfung mit guten Leistungen abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
- Abschluss einer dualen Berufsausbildung
- Alter bei Förderbeginn unter 25 Jahren
- Mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 (oder besser)
- Sieger*innen des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks auf Landesebene können ebenfalls gefördert werden
- Zur Verfügung stehen 25 Plätze
- Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen, darunter:
- Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse für Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann*frau)
- Seminare zu fachübergreifenden und sozialen Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement)
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen
Förderfähig sind weiterhin:
- Übernachtungskosten und Tagegelder
- Prüfungskosten
- IT-Anschaffung
Förderungshöhe und -dauer
- Maximaler Zuschuss von bis zu 9.135 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren
- Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme
Durchführung
- Durchführung und Auswahl der Stipendiat*innen durch die Handwerkskammer
- Prüfung der Förderfähigkeit nach BMBF-Richtlinien
- Auszahlung der Förderbeträge durch die Handwerkskammer
Bewerbung
Die Anmeldefrist für das Weiterbildungsstipendium ist am 04.12. eines Jahres.
Schritt 1: Sie füllen das folgende Formular aus
Schritt 2: Sie bekommen einen Zugang zu einem Online-Portal zur Registrierung
Schritt 3: Sie bekommen ein Bescheid über die Stipendienvergabe zu Beginn des Folgejahres