Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. So betrachtet erscheinen Auflagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem anderen Licht: Sie werden zum Bestandteil der Strategie für ein erfolgreiches Unternehmen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Zwar sind sich Unternehmen der Bedeutung des Themas heute durchgängig bewusst und überwiegend auch sehr aufgeschlossen, allerdings liegt die Hürde häufig in mangelnden Kenntnissen über geeignete Wege zur praktischen Umsetzung.
Hier setzt die Beratung durch die Handwerkskammer an. Im persönlichen Gespräch vor Ort oder in der Kammer werden die Grunderfordernisse des jeweiligen Betriebs erörtert und erste angemessene Maßnahmen besprochen. Die Beratung erfolgt durch eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und ist individuell auf das jeweilige Gewerk zugeschnitten. Für den Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer ist sie kostenfrei.
Die Beratung durch die Handwerkskammer gibt Hilfestellung auf dem Weg zur Erfüllung der Ihnen gestellten Auflagen. Sie ersetzt jedoch nicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bzw. entsprechende Dienstleistungen.
Kontakt
Das Hamburger Arbeitsschutzhandbuch
Das Hamburger Arbeitsschutzhandbuch ist auf die Bedürfnisse von kleineren und mittleren Betrieben abgestimmt. Es gibt Ihnen das notwendige Rüstzeug, um den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb zu organisieren. Das Arbeitsschutzhanbdbuch wurde von der ArbeitsschutzPartnerschaft, dem Hamburger Bündnis für eine sichere und gesunde Arbeitswelt, entwickelt.
Arbeitsschutzhandbuch (3. Auflage)
Weitere Informationen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt das Ziel, den technischen Fortschritt und Strukturwandel nachhaltig zu fördern und bestmögliche Voraussetzungen für die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien und Dienstleistungen zu schaffen.
www.bmwi.de