Ohne Verzögerung zum Kunden oder zur Baustelle zu kommen, das ist in vielen Handwerkszweigen äußerst wichtig. Die Handwerkskammer bearbeitet dieses Thema fortlaufend, damit es in der Verkehrspolitik die erforderliche Aufmerksamkeit bekommt.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen der Handwerkskammer Hamburg zum Wirtschaftsverkehr. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit auf den Stand der Verkehrspolitik ebenso wie auf praktische Hinweise zur Erleichterung des Alltags auf den Hamburger Straßen.
Foto: istock/photoschmidt
Ein beherrschendes Thema der Hamburger Politik ist gegenwärtig die Verminderung des Autoverkehrs insbesondere in der Innenstadt. Bei den diesbezüglichen Überlegungen zur Verbesserung der Lebensqualität wird jedoch der Wirtschaftsverkehr meist wenig berücksichtigt. Autoarme Quartiere müssen aber auch in Zukunft für Handwerker*innen zugänglich blieben, um die Versorgungssicherheit der Kunden*innen und die Erreichbarkeit der Betriebsstandorte zu gewährleisten.
Positionspapier der Handwerkskammer Hamburg
Das Hamburger Handwerk bekennt sich zu seinem Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätspolitik und formuliert zugleich seine Anforderungen an einen funktionierenden Gewerbeverkehr, der die Leistungsfähigkeit der Stadt sichert. Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat ein entsprechendes Positionspapier "Mobilität und Verkehr in Hamburg" verabschiedet. Hier finden Sie die Zugehörige Pressemitteilung
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Informationen zum Wirtschaftsverkehr
Sonderparkregelungen
Hilfestellung bei der Beantragung
Elektrofahrzeuge für das Handwerk
Steigen Sie ein.
Als Handwerker kennen Sie das Problem des knappen Parkraums in der Stadt nur zu gut. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Halte- und Parkregelungen zu bekommen!
Informationen zur Inanspruchnahme von Sonderparkregelungen
Probleme im Einzelfall? - Die Handwerkskammer hilft
Blockieren Straßenbaumaßnahmen die Zufahrt zu Ihrem Betriebsgelände oder wird die Zufahrt zu Kunden erschwert? In solchen oder ähnlichen Fällen kann Ihnen die Handwerkskammer helfen, Ihre Anliegen durchzusetzen. Fragen Sie uns.
E-Mail für Fragen zum Handwerkerparken oder bei Schwierigkeiten mit Parksondergenehmigungen:
parkprobleme(at)hwk-hamburg.de
Oder informieren Sie uns telefonisch:
Nutzen Sie wichtige Informationsquellen zur Einschätzung der aktuellen Verkehrssituation im Großraum Hamburg. Informieren Sie sich über den Stand von Großbauprojekten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen.
Staßenverkehrsinformationen im Detail
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Oientierung zur Verkehrssituation
Bauarbeiten Hohenfelder Bucht
Bauarbeiten an der A7
Aktuelle Verkehrslage
Dieseldurchfahrtsbeschränkungen in Hamburg – Was ist zu beachten?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Februar 2018 entschieden, dass Städte bei der geltenden Rechtslage eigenständig Fahrverbote verhängen dürfen. In Hamburg sind seit dem 31. Mai 2018 zwei Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen gesperrt. Hier das Wichtigste in Kürze:
Für welche Fahrzeuge gelten die neuen Regelungen?
Die Durchfahrtsbeschränkungen gelten für folgende Diesel-Fahrzeuge:
Max-Brauer-Allee: PKW älter als Schadstoffklasse Euro 6; LKW (ab 3,5 t) älter als Euro VI
Stresemannstraße: LKW (ab 3,5 t) älter als Schadstoffklasse Euro VI
Welche Straßen sind in Hamburg von den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen?
Betroffen sind die
Max-Brauer-Allee im Abschnitt von Julius-Leber-Straße/Max-Brauer-Allee bis Holstenstraße/Max-Brauer-Allee, Länge: ca. 580 m;
Stresemannstraße im Abschnitt von Kaltenkircher Platz/Stresemannstraße bis Neuer Pferdemarkt, Länge 1.600 m
Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind in Hamburg Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich der Abgasnormen EURO 5/V.
Die Information ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Feld P.3 zu erkennen. In manchen Fahrzeugscheinen ist die Abgasnorm im Feld 5 vollständig benannt. Ansonsten ist die Norm in Form einer Ziffernfolge im Feld 14.1 angegeben.
PKW | LKW | |
---|---|---|
Euro 6/VI | 35NO - 36YO | 66AO – 66CO |
Euro 5 | 35AO – 35MO | - |
Sind diese Informationen nicht im Fahrzeugschein zu finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Autovertragswerkstatt.
Ab wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Die Regelung tritt ab dem 31. Mai 2018 in Kraft.
Darf ich den betroffenen Abschnitt befahren, wenn mein Kunde genau dort ansässig ist und ich z.B. Material ausladen muss?
Ja. Es wird in Hamburg zwar keine Ausnahmeregelungen für Handwerker geben, jedoch greift bei den Beschränkungen die Regelung „Anlieger frei“. Kunden dürfen also auch mit Dieselfahrzeugen der Norm EURO 4 besucht werden.
Bei eventuellen Kontrollen ist es wichtig, eine entsprechende Auftragsbestätigung vorweisen zu können.
Nach Angaben der Polizei Hamburg wird "ruhender Verkehr" in der Regel nicht sanktioniert.
Grundsätzlich verboten ist lediglich das reine Durchfahren der Abschnitte, ohne ein weiteres Anliegen. In diesen Fällen sind die Abschnitte zu umfahren. Entsprechende Umleitungsstrecken werden hinreichend ausgeschildert sein.
Darf ich die betreffenden Straßen kreuzen?
Nein. Die Durchfahrtsbeschränkungen gelten in alle Richtungen gleichermaßen. Daher ist auch ein Kreuzen der entsprechenden Abschnitte eine Ordnungswidrigkeit. Auch hier ist den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen.
Was kostet eine Verletzung der Durchfahrtsbeschränkungen?
In einer zeitlich befristeten ersten Phase wird die Polizei Hamburg im Rahmen von Großkontrollen in den beiden Abschnitten auf die neuen Regelungen aufmerksam machen, ohne Sanktionen auszusprechen.
Danach gilt ein Verstoß der Durchfahrtsbeschränkung als Ordnungswidrigkeit und wird wie folgt sanktioniert:
Wer die entsprechenden Bereiche mit einem betroffenen PKW durchfährt, muss 20 Euro zahlen. Hat das Fahrzeug oder Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, werden 75 Euro fällig.
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Weitere Informationen
Informationen der Behörde für Umwelt und Energie zum Thema Dieseldurchfahrtsbeschränkungen
Faltblatt Dieseldurchfahrtsbeschränkung an Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße
Foto: Handwerkskammer Hamburg
Elektroautos haben die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit erreicht. Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge in der Stadt unterwegs sind, sollten daher den Einstieg in die Elektromobilität ernsthaft prüfen. Lassen Sie sich kostenlos beraten und begeistern.
Elektrofahrzeuge für Handwerksbettriebe
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer
Unabhängige Beratung
Im Rahmen der Mittelstandsinitiative "Energiewende und Klimaschutz" können Sie sich unabhängig und kostenlos beraten lassen.
Weitere Informationen
In vielen Bereichen können Lastenräder eine ernste Alternative zu herkömmlichen Kundendienstfahrzeugen sein. Dies hat ein Test der Handwerkskammer gezeigt. Öffentliche Förderprogramme erleichtern den Einstieg.
Lastenräder für das Hamburger Handwerk
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Weiterführende Informationen
Förderung von Schwerlastenfahrrädern
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
#moinzukunft
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