ein rotes offenes Vorhängeschloss in Reihen mit blauen, geschlossenen Schlössern
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IT-SicherheitCyberangriffswelle: welche Schutzvorkehrungen es gibt

Von einer globalen Cyberangriffswelle mit Erpressungssoftware Anfang dieser Woche sind auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland geschädigt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Cyber-Sicherheitswarnung mit entsprechenden Schutzvorkehrungen veröffentlicht.

Nach derzeitigen Erkenntnissen scheint es in Deutschland eine mittlere dreistellige Zahl an Betroffenen zu geben, teilt das Bundesamt auf seiner Website mit. Konkretere Aussagen zur Betroffenheit und zum Ausmaß möglicher Schäden seien derzeit noch nicht möglich.

Es wird davon ausgegangen, dass eine schon länger bekannte IT-Schwachstelle als Angriffspunkt genutzt wurde, für die bereits im Februar 2021 ein Programm vorlag, das die Sicherheitslücke schließt. Die Sicherheitswarnung steht zum Download bereit (Link: siehe Kasten).

Fragen zu Cybercrime beantwortet die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamts Hamburg. Auch bei strafrechtlich relevanten Vorfällen ist sie Ansprechpartner für Betriebe (Kontakt: siehe Kasten).

Handwerksunternehmer*innen, die die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs im Fall eines Hackerangriffs wirksam absichern möchten, können eine Cyberversicherung abschließen. Das „handwerk magazin" bietet einen aktuellen Markt- und Tarifüberblick zum kostenfreien Download (Link: siehe Kasten).

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Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
des Landeskriminalamts Hamburg

Tel.: 040 4286-75455
zac@polizei.hamburg.de