
Die Registrierung Ihres Betriebes
Diese Seite vermittelt Ihnen, was Sie bezüglich der Registrierung Ihres Betriebs in der Handwerksrolle wissen müssen.
Das Führen der Handwerksrolle ist die zentrale Aufgabe aller bundesweiten Handwerkskammern. Das Team der Handwerksrolle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk. Insbesondere nehmen wir für Sie die in der
Handwerksordnung vorgeschriebene Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle bzw. die Registrierung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe vor. Die Eintragung ist Gebührenpflichtig.
In einer persönlichen Beratung informieren wir Sie über die Voraussetzungen der Eintragung und über die gesetzlichen Bestimmungen.
Anlage B1 nennt alle weiteren Handwerksberufe, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. Das sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ wird in Anlage B2 erfasst.
Zur Registrierung in der Handwerksrolle bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- ausgefüllter und vom Firmeninhaber unterschriebener Eintragungsantrag
- ausgefüllte und vom Firmeninhaber und vom Betriebsleiter unterschriebene Betriebsleitererklärung (nur erforderlich, wenn keine Qualifiktation in Person des Betriebsinhabers vorliegt
- Anstellungsvertrag mit dem Betriebsleiter (sofern Betriebsleiter erforderlich)
- Qualifikationsnachweise (Meisterurkunde), bitte im Original vorzeigen
- gültiger Personalausweis/Pass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers sowie Betriebsleiters
Wichtige Vordrucke
Hier finden Sie weitere Formblätter für Ihre Anliegen an die Handwerksrolle.
Kostenlose Beratung und Services
- Individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche und technische Beratung bis zu vier Tagen Dauer
- Kostenlose Erstberatung zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung gemäß ISO 9001 durch die Gewerbeförderung Handwerkskammer Hamburg GmbH
- Kostenlose Beratung in allen Ausbildungsfragen
- Kostenlose Aufnahme der von Ihnen gemeldeten freien Lehrstellen in die Online-Lehrstellenbörse
- Kostenlose Unterstützung bei der Vermittlung von Gewerberäumen und Gewerbeflächen
- Kostenlose Vermittlung und Beratung bei der Betriebsnachfolge
Ermäßigte Services für Mitglieder
- 5 % Rabatt auf die Qualifizierungsangebote der Handwerkskammer am Weiterbildungszentrum ELBCAMPUS.
- Rabatte bei der Anschaffung von E-Autos
- 50% Ermäßigung auf die Raummiete für Informationsveranstaltungen
- Kostengünstiger Inkasso-Service
- 5 % Vergünstigung für technische Beratung sowie Dienste des Zentrums für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU).
Kontakt
Handwerkskammer Hamburg Handwerksrolle
Fax 040 35905 - 506
handwerksrolle--at--hwk-hamburg.de
Öffnungszeiten der Handwerksrolle
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr,
Mittwoch 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr und
Freitag 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr
FAQs – Häufig gestellte Fragen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Nachweis der Qualifikation (z. B. Meisterbrief)
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
- Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Vollständig ausgefüllter unter unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Vollständig ausgefüllte
Betriebsleitererklärung - Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis) vom Inhaber*in
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis) vom Betriebsleiter*in.
- Nachweis der Qualifikation Betriebsleiter*in (z. B. Meisterbrief)
- Kopie vom Arbeitsvertrag vom Betriebsleiter*in
- Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Vollständig ausgefüllter unter unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
- Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug.
- Antrag auf Löschung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
- Kopie Gewerbeabmeldung
Gerne übernehmen wir für Sie die Gewerbeabmeldung. Senden Sie uns dafür das Gewerbeabmeldungsformular zurück.
Ihre Adress- und/oder Kommunikationsdaten haben sich geändert? Senden Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück und wir aktualisieren Ihre Daten.
Gerne übernehmen wir für Sie die Gewerbeummeldung. Senden Sie uns dafür das Gewerbeummeldungsformular mit einer Personalausweiskopie zurück.
Hinweis: Die Gewerbeummeldung ist mit einer Gebühr in Höhe von EUR 20,00 verbunden.
Jeder eingetragene Handwerksbetrieb erhält eine Handwerkskarte. Sollte die Handwerkskarte verloren gegangen sein, erhält das Mitglied auf Anfrage eine neue Karte.
Unser Service: Gewerbeanzeigen
Wir sparen Ihnen Zeit und Wege mit der Meldung Ihres Gewerbes.
Nach der Gewerbeordnung (GewO) ist in Deutschland jeder, der einen selbstständigen Betrieb oder eine Zweigstelle betreibt, seinen Betriebssitz verlegt oder die Betriebsstätte aufgibt zu einer Gewerbeanzeige verpflichtet.
Ihre Gewerbeanzeige vornehmen können Sie beim zuständigen
Bezirksgewerbeamt oder Ihrer Handwerkskammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung persönlich in der Handwerkskammer Hamburg erscheinen müssen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Der Firmenname
Die Bezeichnung eines Unternehmens steht für dessen Qualität und Leistung und kann schnell zum Markennamen werden.
Handwerksbetriebe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb erfordern, müssen in das Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach Art und Umfang des Unternehmens und muss individuell beurteilt werden.
Alle anderen Gewerbetreibenden können sich freiwillig eintragen lassen. Gründe dafür sind oftmals die Außenwirkung, der Wunsch einen erfundenen Namen zu nutzen oder, bei einer Betriebsübernahme, den Namen des vorherigen Betriebes weiter zu führen.
Erst mit dieser Eintragung ist man berechtigt eine Firma, also einen selbstständigen Namen des Unternehmens, zu führen, der nicht dem eigenen Namen entspricht. Mit der Eintragung sind aber auch besondere Pflichten verbunden, die sich aus den Vorschriften des HGB ergeben. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich bei der Prüfung der Handelsregistereintragung beraten lassen.
der Gewerkbezeichnung ist sinnvoll.
Friseur Meier KG
Bau-Profi GmbH
HansaBau e.K.
Gesetzliche Vorgaben
- Solange Ihr Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen ist, dürfen Sie keinen Fantasienamen benutzen. Das Unternehmen sind Sie in Person und das Unternehmen trägt somit auch Ihren Namen.
- Sie dürfen keine Namensbezeichnung verwenden, die gesetzlich geschützt ist.
- Erlaubt sind werbewirksame Namenszusätze, die sich jedoch auf die Tätigkeit Ihrer Unternehmung beziehen müssen.
- Die Bezeichnung darf nicht irreführend sein und über Größe und Bedeutung des Unternehmens hinwegtäusche

Ihre Absicherung
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie vor Schadenersatzansprüchen von Vertragspartnern, Besuchern und sonstigen Dritten absichern soll, existieren berufsspezifische Deckungskonzepte; die Prämien richten sich meistens nach der Lohnsumme oder werden je Person berechnet.
Klären Sie daher immer die günstigere Alternative. Erstellen Sie eine vollständige Betriebsbeschreibung für die Versicherung, damit alle Risiken abgedeckt werden. Eine Betriebshaftpflicht bewahrt Sie jedoch nicht vor Haftungsansprüchen aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Erfüllungsleistungen.
Sie können Ihr Betriebsinventar durch eine Geschäftsinhalteversicherung schützen. Hier können Sie – je nach Bedarf – die Risiken Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm in Ihre Police mit einschließen. Der Geschäftsschaden aus einer Betriebsunterbrechung ist als Zusatz versicherbar. Die Geschäftsinhalteversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie erhalten also bei einem Schaden nicht den Zeitwert ersetzt, sondern den Neuwert, um die Ersatzinvestition auch realisieren zu können.
Krankheit
Seit 2009 besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat zu versichern. Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung eine bedarfsgerechte Absicherung des Entgeltausfalles bei Krankheit, z. B. durch Kranken(tage)geld beinhaltet.
Unfall
Eine Unfallversicherung (UV) gehört ebenfalls zu den wichtigen Bausteinen der privaten Absicherung. Sie können sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft (gesetzl. UV) oder einer privaten Versicherung freiwillig versichern. Klären Sie aber vorab, ob Sie zu einer der wenigen Berufsgruppen gehören(z. B. Friseure, Fotografen), für die bei der Berufsgenossenschaft eine Versicherungspflicht für Inhaberinnen und Inhaber besteht. Für den Fall, dass Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, übernimmt die Berufsgenossenschaft zunächst die Rehabilitation und zahlt Ihnen im Invaliditätsfall eine Rente, deren Höhe sich am Schweregrad der Invalidität bemisst. Private Unfallversicherungen zahlen eine Rente oder einen Einmalbetrag aus. Hier sind nicht nur Berufsunfälle sondern auch Privatunfälle versichert.
Berufsunfähigkeit
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ist zwar statistisch weniger wahrscheinlich, hat aber umso fatalere monetäre Folgen, da Sie um die Möglichkeit gebracht werden, sich ein eigenes Vermögen zu erarbeiten. Sichern Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherungab, die Ihnen im Fall der Fälle eine ausreichende monatliche Rente garantiert. Da diese private Rentenzahlung mit dem Eintritt in den Ruhestand endet, muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit der eigenen Altersversorgung abgestimmt sein.
Altersvorsorge
Die meisten selbstständigen Handwerker können wählen, ob Sie sich gesetzlich rentenversichern (GRV) oder privat für das Alter vorsorgen. Im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke müssen Sie allerdings mindestens 216 Monatsbeiträge in die GRV eingezahlt haben, bevor Sie sich befreien lassen können. Das gilt für Einzelunternehmer oder für Gesellschafter in Personengesellschaften, die die Eintragungsvoraussetzungen in ihrer Person erfüllen.
Die gesetzliche Rente bildet das Fundament für die eigene Altersversorgung. Die Entwicklung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft, welche die GRV stark beeinträchtigt, macht es gerade für junge Handwerker unumgänglich, sich eigenverantwortlich eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.
Arbeitslosigkeit
Sie haben in den ersten drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit zu versichern.
Dazu müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und zukünftig Ihre selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben.
Rentenversicherungspflicht
Welche selbstständig tätigen Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Ausführliche Informationen, wer der Handwerkerpflichtversicherung unterliegt finden Sie in der Broschüre "Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker" des Zentralverbands des deutschen Handwerks.
Bei welchen Behörden kann der Betrieb gemeldet werden?
Informieren Sie sich im Vorfeld, denn die Meldungen bei den Behörden können individuell sehr unterschiedlich sein.
Steuernummer, die zwingend erforderlich für die Rechnungsstellung ist) nicht aus. Weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse sind zu erteilen. Daher ist die Abgabe des sog. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu Beginn der Tätigkeit unerlässlich.
www.elster.de genutzt werden, soweit kein Steuerberater zu Rate gezogen wird (dieser kann die Übermittlung durchführen).

Welche Rechtsform ist die richtige?
Die Unternehmensrechtsform ist veränderbar und sollte den Lebensphasen des Unternehmers angepasst werden.
Die meisten Selbstständigen starten mit der Anmeldung des Gewerbes zunächst rein technisch mit der Rechtsform eines Einzelunternehmens und wechseln erst mit wachsender Geschäftstätigkeit die Rechtsform.
Entscheiden Sie sich zum Beispiel für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, sind die rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsführung der GmbH deutlich höher, als bei einer Personengesellschaft. Wir empfehlen Ihnen das persönliche Gespräch mit dem Team der Betriebsberatung
Wichtige Aspekte:
- Die geplante Anzahl der gründenden Personen
- Betriebswirtschaftliche Gründe in Form von Kapitalaufbringung
- Gesellschaftsrechtliche Aspekte - Haftung
- Steuerliche Aspekte
- Aufwand der Gründungsformalitäten
- Höhe des Entscheidungsspielraums als Unternehmer
Die wichtigsten Rechtsformen
Die häufigsten Rechtsformen

Einen Betriebsleiter einstellen?
Der Betriebsinhaber muss die erforderlichen Qualifikationen nicht unbedingt selbst erfüllen.
Der Gesetzgeber gibt dem Inhaber die Möglichkeit, einen in die Handwerksrolle eintragungsfähigen Betriebsleiter/in als Führungskraft für Organisation und Abläufe einzustellen. Dieser muss die fachlich und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Von einem Betriebsleiter wird außerdem verlangt, dass er den Betrieb so führt, wie ein Handwerksmeister seinen eigenen Betrieb auch führen würde. Betriebsleiter/in treffen Entscheidungen über Projekte auf Basis betriebswirtschaftlicher Überlegungen und beaufsichtigen ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung. Sie behalten die Versorgung des Betriebes mit Rohstoffen und Arbeitsmaterialien im Blick und sorgen bei Bedarf für Nachbestellungen. Ebenso übernehmen Betriebsleiter die Qualitätsprüfung.
Aufgaben und Pflichten eines Betriebsleiters
- Die Sicherstellung der Meisterhaften Ausführung der Tätigkeiten
- Die Steuerung, Überwachung und Betreuung der Arbeitsabläufe
- Eine dauerhafte Vertrautheit mit dem Betriebsgeschehnissen
- Die Qualitätsprüfung
- Anleitung der Mitarbeiter
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:

Ihr einheitlicher Ansprechpartner EAP
Sie kommen aus dem europäischen Ausland und wollen sich selbständig machen?
Dann steht Ihnen über die Handwerkskammer Hamburg der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) zur Verfügung.
Seit Ende 2009 gilt europaweit die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen. Die Richtlinie will als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für Dienstleistungen bürokratische Hindernisse beseitigen und den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtern.
Der Verfahrenslotse dient als Vermittler zwischen den Behörden. Über Grenzen hinaus können Handwerker die Formalitäten wie zum Beispiel Beantragung von Genehmigungen, Fragen zur Dienstleistung oder die Eintragung in das Register abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt die gesamte Korrespondenz entgegen und leitet sie zu den zuständigen Behörden und dem Antragsteller.
- to inform providers and recipients of services about procedures and competent administrative bodies, about access to registers, available remedies and supporting organisations and
- to act as ?procedural intermediary?. It is through the PSC that procedures and formalities required for setting up and rendering services will be handled if so desired by the applicant
- Search Tool for Finding the Proper Public Authorities; information relating to procedures and proper authorities
- Procedure Finder: information relating to the requirements and proper authorities for particularly frequent procedures, step-by-step guidelines and ways to file applications
Anybody may use the offered contacts and services to the extent that the information and intermediary services relate to procedures within the purview of EU Services Directive and do relate to Hamburg. Points of Single Contacts with competence outside Hamburg you may find here.
The Hamburg Point of Single Contact is supported by an association of chambers (members in addition to our Chamber of Crafts are:
Hamburg Chamber of Commerce/Handelskammer Hamburg,
Hamburg Chamber of Architects/Hamburgische Architektenkammer,
Hamburg Chamber of Engineers and Construction/Hamburgische Ingenieurkammer-Bau,
Hanseatic Chamber of Lawyers in Hamburg/Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg,
Hamburg Chamber of Tax Consultants/Steuerberaterkammer Hamburg.
A second office is located within the Hamburg Chamber of Commerce.
Just get in touch with us! We will be pleased to help you.
Phone: ++49 40 5332 6660 - 5/6
Wichtige Informationen
Die Nutzungsvoraussetzungen
- Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sein
- Ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss den Sitz in einem dieser Staaten haben bzw. dort gegründet worden sein
Die Serviceleistungen
- Informiert über die Formalitäten, Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung des Handwerks
- Übernimmt die Funktion des Verfahrensmittlers
- Vermittlung der Kontaktdaten der zuständigen Behörden
- Bei Streitfällen allgemeine Rechtshilfe
- Kontaktvermittlung zu unterstützenden Verbänden und Organisationen
Telefon: ++49 40 5332 6660 - 5/6
Email: ea@ea.hamburg.de
Download
Rechtsgrundlagen des Hamburger Handwerks
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zur Organisation des Hamburger Handwerks.
Hinweis: Die Formblätter zu den Vorgängen
- An-, Ab- und Ummeldungen in der Handwerksrolle
- Gewerbemeldung bei den Bezirksämtern
- Vorübergehende Dienstleistungen
finden Sie jetzt im Downloadbereich auf einer gesonderten Seite.
Unser Service: Kostenfreie Ehrenurkunden zu Ihrem Firmenjubiläum
Für bestimmte Jubiliäen erhalten Mitgliedsbetriebe von der Handwerkskammer eine hochwertige Ehren- und Jubiläumsurkunde.
