
EnergiekriseEinmalige Energiehilfe ist Gesetz
Es ist ein Anfang, auf den schnell die nächsten Schritte folgen müssen: Die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt. Die Soforthilfen sollen Privathaushalte ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1.500 Megawattstunden Gas von den dramatisch gestiegenen Kosten entlasten.
Das entsprechende Gesetz hat jetzt den Bundestag und Bundesrat passiert. Die Soforthilfe soll die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr überbrücken. Nach den Planungen der Bundesregierung soll diese trotz vieler offener Fragen spätestens zum 1. März 2023 wirksam werden. Eine Umsetzung ab Februar wird geprüft.
Im Zuge der Dezember-Soforthilfe wird Haushalten und Betrieben, die über Standardlastprofile oder eine registrierende Leistungsmessung (RLM – hier gibt es Ausnahmen) abgerechnet werden und die weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen, die Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Die Entlastung wird auf Basis eines Zwölftels des Jahresverbrauchs (Berechnungsgrundlage: September 2022) sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.
Wenn Verbraucher*innen ihrem Gaslieferanten einen Einzugsermächtigung erteilt haben, dann müssen sie nichts weiter tun – der Lieferant ist in der Pflicht. Einen Dauerauftrag dagegen müssen sie selbst anpassen. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Es lohnt sich auch weiterhin, Energie zu sparen, denn der Staat übernimmt den Abschlag, aber nicht die Gasrechnung für Dezember.
Im Bereich Wärme erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors von 20 Prozent bemisst. Wie sich die Entlastung für Mieter*innen gestaltet, beantwortet das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Antworten auf die häufigsten Fragen zur Dezember-Soforthilfe (Link: siehe Kasten).
In einem nächsten Schritt sollen die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas folgen. Vorgesehen ist, dass die Strompreisbremse bereits ab Januar 2023 greift. Dabei soll der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Gaspreisbremse begrenzt den Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent. Angekündigt sind zudem ein Härtefallfonds auf Bundesebene sowie ein Hamburger Notfallfonds.
An der zögerlichen Umsetzung der Hilfen übt Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann Kritik: „Bislang ist nicht ein Cent an Hamburger Handwerksbetriebe geflossen, die sich in Existenznot befinden. Es bleibt weiter unklar, wie eine angedachte Bundes-Härtefallhilfe für kleine und mittlere Betriebe ausgestaltet sein wird. Für Schwarzer-Peter-Spiele zwischen Bund und Ländern, wer denn nun wen mit wieviel ab wann unterstützt, gibt es kein Verständnis im Handwerk. Unsere Betriebe brauchen unbürokratische und schnelle Hilfe.“
Eine extra eingerichtete Webseite im Internetangebot der Handwerkskammer informiert über die Unterstützungsangebote für Betriebe in der Energiekrise (Link: siehe Kasten).