Elektromobilität Ladestation
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FuhrparkGefördert: der Weg zur firmeneigenen Ladestation

Mehr als 14 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge im Mai 2022 waren elektrisch. Auch immer mehr Betriebe setzen auf E-Mobilität. Mit dem KfW-Zuschuss für Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Selbstständige gibt es seit kurzem die Möglichkeit, eine Förderung für den Aufbau von Ladestationen zur Nutzung für den eigenen Fuhrpark oder für Fahrzeuge von Mitarbeiter*innen zu beantragen. Darüber informiert eine kostenfreie Online-Veranstaltung. Wann: Donnerstag, 23. Juni 2022, 16 Uhr.

Die Ladeinfrastruktur muss mit dem Bestand an E-Fahrzeugen mitwachsen. Dabei kann der öffentliche Raum allein nicht den Ladebedarf decken. Deshalb wird die Einrichtung von Ladestationen durch Unternehmen gefördert. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird.

Die Informationsveranstaltung will mit einer Live-Demonstration des Antragsvorgangs etwaige Hürden bei der Antragstellung abbauen. Die Referenten stellen das Förderprogramm im Detail vor.

Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Jan Rokahr Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz"; Kontakt: Tel.: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@elbcampus.de.

Weitere Informationen:
 Anmeldung zur Veranstaltung „Ladestation(en) für Elektrofahrzeuge für Unternehmen"
 Förderung und Antragstellung im KfW-Förderportal
 Beratungsangebot der Mittelstandsinitative Energiewende und Klimaschutz