
Energieeffizienz im HandwerkMittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz
Das Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU) beteiligt sich mit sechs weiteren Umweltzentren des Handwerks an der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Deren Ziel ist es, im Handwerk möglichst viel Energie einzusparen.
Dazu hat die Mittelstandsinitiative praxistaugliche Instrumente und Hilfsmittel entwickelt, mit denen sich Energie und damit auch Kosten in Betrieben einsparen lässt. Diese finden vor allem bei der direkten Betriebsberatung Anwendung, aber auch bei der Qualifikation von Kooperationspartnern, wie interessierten Handwerkskammern, Innungen, Verbänden oder Beratungsbüros.
Einsparmöglichkeiten im Betrieb
Interessierten Handwerksbetrieben werden bei einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung die individuellen Einsparmöglichkeiten im Bereich Energie- und Ressourcenverbrauch aufgezeigt und bei der geplanten Umsetzung von Maßnahmen begleitet. Hierzu dient neben speziell entwickelten „Werkzeugkoffern“, die Messwerkzeuge enthalten, auch der Online-Beratungsleitfaden Energieeffizienz im Handwerk. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und kontinuierlich verbessert. Er enthält gewerkespezifische Energieeinsparmöglichkeiten, stellt Optimierungen in häufig genutzten – sogenannten Querschnittstechnologien – vor und bietet außerdem die Möglichkeit, ein digitales E-Tool kostenlos zu nutzen. Mit dem E-Tool lassen sich alle energierelevanten Betriebsdaten einfach erfassen und auswerten. Denn nur wer seine Verbräuche kennt, weiß wo er mit dem Sparen anfangen soll! Er enthält viele Zusatztools und bietet darüber hinaus noch die Möglichkeit einen CO2-Fußabdruck für das eigene Unternehmen zu erstellen.
Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten
Abschreibung auf E-Fahrzeuge - 75% im Anschaffungsjahr ab Juli 2025
Das von der Bundesregierung beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm ermöglicht es Unternehmen rückwirkend zum 01. Juli 2025 75% der Anschaffungskosten rein elektrischer Fahrzeuge bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Es gilt die Gesamtnutzungsdauer von 6 Jahren:
1. Jahr: 75 % Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr
2. Jahr: 10 %
3. Jahr: 5 %
4. Jahr: 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %
Die Abschreibung erfolgt über die betriebliche Buchhaltung bzw. Steuerberatung.
Es besteht keine Kombinationsmöglichkeit (keine gleichzeitige Inanspruchnahme der 40-prozentigen Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG).
Betriebliche Mobilität
Projektschwerpunkt der Handwerkskammer Hamburg ist die betriebliche Mobilität, weil ein Großteil der betrieblichen Ausgaben rund um den Fuhrpark aufgewendet wird. Die Ausgaben setzen sich dabei nicht nur aus Fahrzeugkosten, Steuern oder Kraftstoff zusammen, sondern auch aus indirekten Kosten wie Verwaltungsaufwänden oder Personalkosten, die während der Fahrt oder beim Stehen im Stau entstehen können und in Hamburg einen erheblichen Anteil ausmachen. Auch zur Optimierung der Mobilität bietet die Mittelstandsinitiative eine kostenlose Beratung an.
Ladeinfrastruktur
Information zur Pflicht für Betriebe Lade- und Leitungsinfrastruktur anzubieten.
Mit dem Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum 01.Januar 2025 besteht die Pflicht, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Gewerbebauten (auch von Bestandsgebäuden) anzubieten.

Hinweis: Mit der Quartierslösung können mehrere Bauherren oder Eigentümer unter Beteiligung von Energieversorgungsunternehmen gemeinsame schriftliche Vereinbarungen über eine Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten treffen (§ 12 Absatz 2 GEIG).
Ausnahmen für Betriebe/ KMU:
Der vorhandene Betrieb ist ein KMU:
- mit weniger als 250 Mitarbeitenden und
- einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahres-Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro
und das Nichtwohngebäude befindet sich im Eigentum des Unternehmens und wird überwiegend von diesem selbst genutzt.
(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden.
Zusätzlich zur KMU-Ausnahme sieht das GEIG in § 14 weitere Ausnahmen vor, beispielsweise:
- Wenn bei einer größeren Renovierung die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtkosten der Renovierung überschreiten.
- Bei der Prüfung von Härtefällen könnte relevant sein, ob der Betrieb auf viele Stellplätze angewiesen ist (z.B. Autowerkstatt, Ladengeschäft).
- Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die Pflicht fallen, Lade- und Leitungsinfrastruktur anzubieten, um Strafen zu vermeiden und Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur zu nutzen.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die Pflicht fallen, Lade- und Leitungsinfrastruktur anzubieten, um Strafen zu vermeiden und Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur zu nutzen.
Förderung: Der Auftraggeber des Projekts ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger: Handwerkskammer Hamburg, Laufzeit: 2023 – 2025
