Sichtbar | Vernetzt | UnverzichtbarHandwerkerinnen für Hamburg
Sie gestalten, bauen, reparieren, modernisieren und tragen dazu bei, dass unsere Stadt schöner, sicherer, nachhaltiger und moderner wird. Unsere Hamburger Handwerkerinnen!
Zusammen mit ihren männlichen Kollegen sind sie der Herzschlag des Hamburger Handwerks. Und doch: In vielen Gewerken sind Handwerkerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Indem wir vernetzen, begleiten, begeistern, sensibilisieren, Rollenklischees aufbrechen und Vorbilder stärken. Denn klar ist: Hamburg braucht Handwerkerinnen! Mehr denn je. Wir begleiten Sie auf ihrem Weg im Handwerk - von der Ausbildung bis zur Gründung.
Unsere Angebote
Hamburgs Handwerkerinnen 2024: Sichtbar wichtig
Veranstaltungen und Workshops für Handwerkerinnen
20.11.2025Stimmtraining: Selbstbewusst auftreten, stark kommunizieren
Ob auf der Baustelle, im Salon, beim Kundengespräch oder in der Werkstatt: Wer gehört werden will, muss sich Gehör verschaffen – mit Stimme, Präsenz und klarer Kommunikation.
27.11.2025Dein Traumjob im Handwerk: Neustart im Handwerk für Frauen
In der Infoveranstaltung Neustart im Handwerk für Frauen erhalten Sie einen Überblick über Berufe und Perspektiven im Handwerk.
Wir sind die Ansprechpartnerinnen
Informationen zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Anti-Diskriminierung
Informieren Sie Ihre*n Arbeitgeber*in frühzeitig über Ihre Schwangerschaft. Dies ist wichtig, damit notwendige Schutzmaßnahmen für Sie eingeleitet werden können. Ihr Betrieb ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre*n Arbeitgeber*in ist verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Amt für Arbeitsschutz zu melden. Es muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden und soweit eine Gefährdung für Sie oder Ihr Kind besteht, müssen Maßnahmen ergriffen werden.
- Sie dürfen in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten.
- Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von mindestens 8 Wochen, in denen Sie nicht arbeiten dürfen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen).
- Individuelle Beschäftigungsverbote sind möglich, wenn Ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist!
- Mutterschutz bei Fehlgeburten: Seit Juni 2025 gilt auch ein Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Je nach Dauer der Schwangerschaft zwischen 2 und 8 Wochen. In dieser Zeit dürfen Sie nicht beschäftigt werden, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit.
- Ihre tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden täglich nicht überschreiten (in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird).
- Sie haben Anspruch auf ausreichend Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause.
- Nachtarbeit – definiert als Tätigkeit von 20:00 bis 6:00 Uhr – ist während Ihrer Schwangerschaft verboten. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung und unter besonderen Voraussetzungen möglich.
- Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zum Nettolohn, die Differenz zum bisherigen Gehalt gleich Ihr*e Arbeitgeber*in aus.
- Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit mit Freistellung von der Arbeit und besonderem Kündigungsschutz.
- Sie können Elterngeld als finanzielle Unterstützung erhalten. Das Elterngeld wird von den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer oder Kommunen ausgezahlt. In Hamburg ist hierfür die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zuständig.
- Ihre Krankenkasse
- Weitere Anlaufstellen folgen!
Förderung: Das Projekt „Koordinierungsstelle Frauen im Handwerk“ wird von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation finanziert. Laufzeit: Mai 2025 bis Mai 2027