Junge selbstbewusste blonde Frau in einer Steinmetzwerkstatt
iStockphoto.com | sanjeri

Sichtbar | Vernetzt | UnverzichtbarHandwerkerinnen für Hamburg

Sie gestalten, bauen, reparieren, modernisieren und tragen dazu bei, dass unsere Stadt schöner, sicherer, nachhaltiger und moderner wird. Unsere Hamburger Handwerkerinnen!

Zusammen mit ihren männlichen Kollegen sind sie der Herzschlag des Hamburger Handwerks. Und doch: In vielen Gewerken sind Handwerkerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern! Indem wir vernetzen, begleiten, begeistern, sensibilisieren, Rollenklischees aufbrechen und Vorbilder stärken. Denn klar ist: Hamburg braucht Handwerkerinnen! Mehr denn je. Wir begleiten Sie auf ihrem Weg im Handwerk - von der Ausbildung bis zur Gründung.



Unsere Angebote

Gruppe von fünf Frauen kommunizieren
iStockphoto.com | izusek

Starke Netzwerke für FrauenNetzwerke für Handwerkerinnen

Starke Netzwerke schaffen wichtige Räume für Handwerkerinnen. Wenn Sie sich mit anderen Handwerkerinnen austauschen möchten, informieren Sie sich auf nachfolgender Seite.

Beratungssituation von zwei Frauen mit einem Tablet
iStockphoto.com | Valeriy_G

Anlaufstelle für Aus- Weiterbildung und QuereinstigBeratung: Coaching zu Aus-, Weiterbildung, Quereinstieg

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beratungsangebote für angehende oder bereits ausgebildete Handwerkerinnen.

Junge lachende Frau mit Migrationshintergrund wird zum Jobstart von zwei Männern in einer Werkstatt begrüßt
iStockPhoto.com | ljubaphoto

Mitarbeiterinnen gewinnenFür Handwerksbetriebe

Mehr Handwerkerinnen für Hamburg - mehr Handwerkerinnen für Ihren Betrieb. Wir beraten Sie bei der Ansprache und Gewinnung von neuen Mitarbeiterinnen. Sie sind Betriebsinhaber*in und möchten eine Handwerkerin einstellen oder ausbilden?

Porträt einer Schweißerin mit Arbeitsschutzkleidung in Werkstatt
iStockphoto.com | Brothers91

Best Practice: Handwerkerinnen in Hamburg

In Kürze können Sie sich hier von Geschichten anderer Frauen in ihren Berufen im Hamburger Handwerk inspirieren lassen. Wenn Sie hier Ihre Geschichte mit anderen Handwerkerinnen teilen möchten, melden Sie sich gerne bei uns: handwerkerinnen@hwk-hamburg.de"



Hamburgs Handwerkerinnen 2024: Sichtbar wichtig

Grafik mit Zahlen zu Handwerkerinnen im Hamburger Handwerk
Quelle: Handwerkskammer Hamburg, 2024





Wir sind die Ansprechpartnerinnen

Meike Kuether | Abbildung Ragna Sekora

Aus-, Weiterbildung, Quereinstieg

Sie möchten sich als Handwerkerin weiterbilden oder planen Ihren Einstieg ins Handwerk.

Meike Kuether

Netzwerken

Sie möchten sich als Hamburger Handwerkerin mit anderen Frauen vernetzen.

Meike Kuether

Coaching und Mentoring für Auszubildende

Du bist Auszubildende im Handwerk? Ich begleite Dich gerne auf Deinem Weg.

Adriana Hoffmann

Tel. 04035905 - 699

Mobil 01751 142251

adriana.hoffmann--at--hwk-hamburg.de

Meike Kuether

Betriebsinhaber*in

Sie sind Betriebinhaber*in und möchten (angehende) Handwerkerinnen ausbilden oder einstellen?



Informationen zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Anti-Diskriminierung

Als schwangere Handwerkerin gelten für Sie wichtige Rechte und Schutzbestimmungen. Damit Sie gut informiert sind, haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

1. Regelungen für angestellte Handwerkerinnen
Wenn Sie als Handwerkerin in einem Betrieb angestellt sind und schwanger werden, gelten für Sie folgende Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG):

Was müssen Sie tun?
Informieren Sie Ihre*n Arbeitgeber*in frühzeitig über Ihre Schwangerschaft. Dies ist wichtig, damit notwendige Schutzmaßnahmen für Sie eingeleitet werden können. Ihr Betrieb ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was muss Ihr Betrieb tun?
Ihre*n Arbeitgeber*in ist verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Amt für Arbeitsschutz zu melden. Es muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden und soweit eine Gefährdung für Sie oder Ihr Kind besteht, müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Schutzmaßnahmen können sein – Änderung der Arbeitsbedingungen – Arbeitsplatzwechsel oder – betriebliches Beschäftigungsverbot.

Welche Regelungen und Schutzmaßnahmen gelten für Sie?

Beschäftigungsverbot und Schutzfristen:
  • Sie dürfen in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten.
  • Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von mindestens 8 Wochen, in denen Sie nicht arbeiten dürfen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen).
  • Individuelle Beschäftigungsverbote sind möglich, wenn Ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist!
  • Mutterschutz bei Fehlgeburten: Seit Juni 2025 gilt auch ein Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Je nach Dauer der Schwangerschaft zwischen 2 und 8 Wochen. In dieser Zeit dürfen Sie nicht beschäftigt werden, außer Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit.
Arbeitszeit und Pausen:
  • Ihre tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden täglich nicht überschreiten (in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird).
  • Sie haben Anspruch auf ausreichend Pausen:  Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause.
  • Nachtarbeit – definiert als Tätigkeit von 20:00 bis 6:00 Uhr – ist während Ihrer Schwangerschaft verboten. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung und unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Kündigungsschutz:
Sie genießen besonderen Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt, der auch während der Elternzeit gilt. Kündigungen sind in dieser Zeit nur mit behördlicher Zustimmung zulässig.

Mutterschaftsgeld, finanzielle Unterstützung und Elternzeit:
  • Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zum Nettolohn, die Differenz zum bisherigen Gehalt gleich Ihr*e Arbeitgeber*in aus.
  • Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit mit Freistellung von der Arbeit und besonderem Kündigungsschutz.
  • Sie können Elterngeld als finanzielle Unterstützung erhalten. Das Elterngeld wird von den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer oder Kommunen ausgezahlt. In Hamburg ist hierfür die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zuständig.
2. Hinweise für schwangere selbständige Handwerkerinnen
Als selbständige Handwerkerin gelten für Sie andere gesetzliche Regelungen als für Angestellte. Das Mutterschutzgesetz schützt grundsätzlich Arbeitnehmerinnen in einem Beschäftigungsverhältnis, während Selbständige eigenverantwortlich für ihren Gesundheitsschutz sorgen.
Trotzdem ist es wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes bestmöglich geschützt sind. Dazu gehört, Ihre Arbeitszeiten bewusst zu planen und belastende Tätigkeiten zu vermeiden.
Zwar haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kündigungsschutz, aber durch freiwillige Versicherungen und individuelle Vereinbarungen können Sie sich unterstützen lassen. Es ist ratsam, frühzeitig Informationen über mögliche finanzielle Hilfen wie Elterngeld sowie über Ihren Versicherungsschutz einzuholen.

Für Fragen zur optimalen Gestaltung Ihrer Arbeit und Ihres Schutzes während der Schwangerschaft stehen Ihnen verschiedene Beratungsstellen zur Seite:
  • Ihre Krankenkasse
  • Weitere Anlaufstellen folgen!

3. Regelungen für schwangere Auszubildende
Schwangere Auszubildende finden Informationen zum Thema Schwangerschaft in unseren Azubi-FAQ.

4. Weitere Infos und Anlaufstellen
Für individuelle Fragen erhalten Sie professionelle und vertrauliche Beratung bei Ihrer Krankenkasse sowie bei der Beratungsstelle pro familia Hamburg.

Hinweis zur Aktualität und Rechtsgrundlage:
Die hier dargestellten Informationen wurden zuletzt im Oktober 2025 aktualisiert und basieren auf dem aktuellen Stand des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Dieses wurde zuletzt im Juni 2018 geändert. Die verbindliche und stets aktuelle Fassung des Gesetzes finden Sie jederzeit in der offiziellen Gesetzesdatenbank des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Diskriminierung am Arbeitsplatz, zum Beispiel aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität ist nicht akzeptabel! Die Anti-Diskriminierungsberatung Hamburg und das Anti Diskriminierungsbüro Hamburg bieten vertrauliche Hilfe und Beratung bei Benachteiligungen. 




Förderung: Das Projekt „Koordinierungsstelle Frauen im Handwerk“ wird von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation finanziert. Laufzeit: Mai 2025 bis Mai 2027

Logo der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation