
BetriebsführungHilfe bei Antrag auf Stromsteuererstattung
Energieintensive Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, sich die gezahlte Stromsteuer teilweise erstatten zu lassen. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ist die Entlastung von 5,13 Euro pro Megawattstunde auf 20 Euro kräftig aufgestockt worden. Das E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz unterstützt bei der Antragstellung.
Energieintensive Unternehmen – wie Tischlereien und Bäckereien – sollen durch die Stromsteuererstattung von den finanziellen Bürden durch stark gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entlastet werden. Es muss sich um produzierendes Gewerbe laut Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes handeln (Link: siehe Kasten).
Die Erstattung wird nur für nachweislich versteuerte Strommengen gewährt, die im eigenen Betrieb verwendet wurden. Es muss ein Nachweis über den Stromverbrauch und dessen Verwendungszweck geführt werden. Der Entlastungsbetrag muss im Kalenderjahr über 250 Euro liegen. Das entspricht einem Verbrauch von rund 12.500 Kilowattstunden. Der bisherige Verbrauchsgrenzwert betrug 48.700 Kilowattstunden und gilt noch für das Kalenderjahr 2023. Keine Steuerentlastung erfolgt für Strom, der für Elektromobilität verwendet wird.
Beantragt werden muss die Rückerstattung der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt. Die Anmeldung muss bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde – also bis spätestens Ende 2024 für das Jahr 2023.
Das E-Tool-Webportal der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hilft nicht nur dabei, betriebliche Energieverbräuche zu überwachen, sondern unterstützt Handwerksunternehmer*innen auch bei der Beantragung der Stromsteuerentlastung. Alle erforderlichen Vorbereitungen zur Entlastung nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes lassen sich dort einfach treffen (Link: siehe Kasten).
Für Fragen steht Christian Rohde zur Verfügung. Er berät Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" (Kontakt: siehe Kasten).