KurzmeldungenINFO-Ticker
+++ Weihnachtsgrüße auf Handwerksart +++ Verfahren für Sonderparkausweise vereinfacht +++ Antragspause für Aufgrabescheine +++ Gasheizungen warten +++ Ausbilderinnen und Ausbilder werben auf Instagram +++ Fast Boy heizt auf Lehrlingsparty ein +++ Erfahrungen mit Rahmenverträgen der Sprinkenhof GmbH gefragt +++
Weihnachtskarten: Im Werbeportal der Handwerkskampagne steht rechtzeitig zum Start in die Adventszeit das neue Weihnachtsmotiv zur Verfügung. Der Slogan darauf lautet: „Die beste Zeit, Wünsche wahr werden zu lassen? Für uns immer.“ (Hier ansehen.) Das Motiv kann in verschiedenen Formaten etwa für die E-Mail-Signatur heruntergeladen werden und ebenso als gedruckte Weihnachtskarte bestellt werden, denn über eine Karte per Post freut sich auch im digitalen Zeitalter jede und jeder. Auch weihnachtliche Motive der Vorjahre sind im Werbeportal erhältlich. Bestellungen sind ab einer Karte möglich, 20 Karten kosten beispielsweise 15 Euro (Link).
Handwerkerparken: Ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung von Sonderparkausweisen ist ein Ergebnis der jetzt zu Ende gegangenen Gespräche am Runden Tisch Parkraummanagement mit der Verkehrsbehörde, an denen die Handwerkskammer beteiligt war. Im Zuge der laufenden Digitalisierung aller Angebote können notwendige Ausnahmegenehmigungen für das Handwerk und Co. jetzt über ein kundenfreundlich überarbeitetes Online-Antragsverfahren nach einmaliger Registrierung unter diesem Link beantragt werden. Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann begrüßt, dass die meisten gewerblichen Antragsteller*innen mit Betriebsstandort in einem Bewohnerparkgebiet heute auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken ihrer betriebsnotwendigen Fahrzeuge erhalten. Als „Knackpunkt" bleibe jedoch: „Betriebe in Bewohnerparkgebieten sind keine Ausnahme, sondern der Normalfall." Deshalb sei es notwendig, das Konzept des Quartiersparkens im Straßenverkehrsrecht auf Bundesebene zu verankern. Beim Quartiersparken würden ansässige Betriebe die gleichen Parkrechte wie Anwohner*innen erhalten (mehr erfahren).
Aufgrabeschein: Aufgrabungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, etwa für die Verlegung von Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation, bedürfen einer Aufgrabegenehmigung. Weil sich die Antragsprozesse ändern, stehen in Hamburg in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 die Onlineplattformen Bauweiser sowie AGS/Trasse für die Beantragung der sogenannten Aufgrabescheine nicht zur Verfügung. Darauf weist die Wegeverwaltung der Verkehrsbehörde hin. Benötigte Aufgrabeerlaubnisse sollten daher rechtzeitig beantragt werden. Im Falle von Notmaßnahmen ist eine nachträgliche und rückwirkende Beantragung über die neuen Antragsverfahren möglich.
Heizungswartung: Gerade im winterlichen Dauerbetrieb werden Gasheizungsanlagen stark beansprucht. Ein Seminar vermittelt Fachwissen und praktische Tipps für die effiziente Wartung, Reinigung und optimale Einstellung von Gasheizungsanlagen. Geschult wird an üblicherweise in den 1980er bis 2020er Jahren verbauten Anlagen. Die Kursgebühr beträgt 750 Euro, eine Förderung ist möglich. Details und Anmeldung unter diesem Link. Wann: 4. bis 21. März 2025, Teilzeitkurs. Wo: Elbcampus, Zum Handwerkszentrum 1.
Ausbilder-Reels: „Ausbildung? Let's talk" ist eine neue Serie auf dem Instagram-Kanal der Handwerkskammer überschrieben. Ausbilderinnen und Ausbilder werben nahbar und mit Humor für die duale Ausbildung im Handwerk. In den ersten Beiträgen geht es um die Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger*in (Link) und zum/zur Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (hier ansehen). Wer selbst Lust hat, sich und sein Gewerk im Rahmen eines Kurzinterviews zu präsentieren, schickt eine E-Mail an socialmedia@hwk-hamburg.de.
Lehrlingsparty: Wilde Beats von Fast Boy und ein Bühnen-Feuerwerk heizten den Gästen der Lehrlingsparty in dieser Woche im Gruenspan auf St. Pauli ein. Tickets für das Konzert mit den Electro-Dance-Profis waren in einer Verlosung der Handwerkskammer zu gewinnen – als Dankeschön an die Auszubildenden im Hamburger Handwerk. Impressionen des Abends auf Facebook und im Instagram-Highlight.
Rahmenverträge: Die Regeln für Rahmenverträge der städtischen Sprinkenhof GmbH haben sich geändert. Dazu sammelt Andreas Rönnau von der Auftragsberatungsstelle Hamburg Erfahrungswerte von Betrieben, um in einen Austausch mit Vertreter*innen der Immobiliengesellschaft zu treten. Handwerker*innen können ihm eine E-Mail schreiben: andreas.roennau@hwk-hamburg.de; die Hinweise werden anonym behandelt. Neu ist insbesondere, dass Firmen, die sich auf einen Rahmenvertrag bewerben, die bepreisten Leistungsverzeichnisse individuell für die Dauer des Vertrags behalten, es also keine „Preismittelung“ pro Leistungsposition gibt. Entsprechend gibt es auch keine „Einheitspreise“ wie bei öffentlichen Auftraggebern, die an das Hamburger Vergaberecht gebunden sind. Die Sprinkenhof GmbH kann nun je nach konkretem Bedarf einen Abruf bei der Firma durchführen, deren Preise für die Konstellation am günstigsten sind. Das kann zu langen Fahrtzeiten führen. Es wird auch schwieriger, ein ausgeglichenes Vergabevolumen zwischen allen Vertragspartnern zu gewährleisten.